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BAMF: Einstellungen ohne Beteiligung des Personalrats war rechtswidrig

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Die Einstellungen von insgesamt 343 Mitarbeitern durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ohne Beteiligung des Personalrats war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach festgestellt.

Damit gab die 7. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach am 4. August 2016 Anträgen des Gesamtpersonalrates bzw. des örtlichen Personalrats beim BAMF Recht.

Mitbestimmungsrecht verletzt

Das Gericht stellte fest, dass die Einstellungen von insgesamt 343 Mitarbeitern ohne vorherige Beteiligung des örtlichen Personalrats bzw. des Gesamtpersonalrat beim BAMF rechtswidrig waren. Der Dienststellenleiter hatte selbst im Verfahren eingeräumt, das Mitbestimmungsrecht des örtlichen Personalrats bzw. Gesamtpersonalrats verletzt zu haben, habe sich aber erheblichem humanitären Druck und hohen politischen Erwartungen ausgesetzt gesehen. Das Gesetz sieht bei Einstellungen nach § 69 BPersVG eine vorherige Zustimmung vor, die nicht vorlag.

Schichtarbeit war rechtswidrig

Auch die Anordnung von Schichtarbeit außerhalb der geltenden Dienstvereinbarung (DV-Zeit) sei rechtswidrig gewesen, solange die DV-Zeit oder eine entsprechende Zusatzvereinbarung zur DV-Zeit keine Schichtarbeit festsetze, stellte das Verwaltungsgericht fest. Die geltende DV-Zeit sieht gerade keine Schichtarbeit vor, sondern nur gleitende Rahmenarbeitszeit von Montag bis Freitag zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr. Die Dienstellenleitung hatte dennoch an den Standorten Passau und Rosenheim Schichtarbeit eingeführt.

Personalrat lehnte gütliche Einigung ab

Vorherige Vergleichsvorschläge in der mündlichen Anhörung vom 21. Juni 2016 durch das Gericht zur gütlichen Einigung in beiden Verfahren wurden jeweils vom Personalrat beim BAMF abgelehnt. Beim Verwaltungsgericht Ansbach sind noch 19 weitere Anträge des Gesamtpersonalrates bzw. Örtlichen Personalrats anhängig, über die noch nicht entschieden wurde. Auch hier geht es um die Einstellung von 19 Mitarbeitern ohne vorherige Mitbestimmung des örtlichen Personalrats bzw. des Gesamtpersonalrates. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts steht hier noch aus.

455 Anhörer/Entscheider im Einsatz

In den bundesweit 22 sogenannten Ankunftszentren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) arbeiten derzeit rund 455 Anhörer/Entscheider an den Asylanträgen. Insgesamt verfügt das Bundesamt über rund 2.200 Entscheider. Das hat die Bundesregierung (18/9269) auf eine Kleine Anfrage (18/9120) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bekannt gegeben.

Insgesamt 25 Ankunftszentren geplant

Insgesamt ist das Personal bei der Bundesbehörde von rund 2.886 sogenannten Vollzeitäquivalenten (VZÄ) im Juli 2015 auf derzeit rund 7.626 Stellen angewachsen, darunter 1.866 Abordnungen. Die Zahl der Ankunftszentren soll den Angaben zufolge von 22 auf 25 erhöht werden. So sollen drei weitere Zentren in Bamberg (Bayern), Bramsche (Niedersachsen) und Berlin im dritten Quartal dieses Jahres in Betrieb genommen werden. Im Juli 2016 neu hinzugekommen seien Ankunftszentren in Bielefeld (NRW) und Eisenhüttenstadt (Brandenburg).

Die Pressemeldung des Verwaltungsgerichts Ansbach gibt es hier…


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