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Beamte Berlin: Drei Prozent mehr Beamtenbesoldung ab August 2016

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Beamtinnen und Beamte in Berlin erhalten ab dem 1. August 2016 drei Prozent mehr Geld. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt nun vor.

Demnach wird die Besoldung von Beamtinnen und Beamten sowie von Richterinnen und Richtern des Landes Berlin ab dem 1. August 2016 um drei Prozent erhöht werden.

Versorgungsempfänger profitieren

Gleichzeitig sollen die Zahlungen an Versorgungsempfängerinnen und -empfänger (Pensionäre) entsprechend angepasst werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Senat heute auf Vorlage von Innen- und Sportsenator Frank Henkel zur Kenntnis genommen.

0,2 Prozent Versorgungsrücklage

Von der geplanten prozentualen Anpassung in Höhe von 3,0 Prozent zum 1. August 2016 werden 0,2 Prozentpunkte zugunsten der Versorgungsrücklage des Landes Berlin zurückgelegt, sodass eine Erhöhung von 2,8 Prozent zahlungswirksam wird, heißt es in einer Pressemeldung.

Abstand zu anderen Ländern reduzieren

Senator Henkel: „Mit der diesjährigen Besoldungserhöhung liegen wir bundesweit an der Spitze. Unsere Berliner Beamtinnen und Beamten leisten täglich gute Arbeit und verdienen es, besser bezahlt zu werden. Dafür haben wir in dieser Legislaturperiode bereits eine Menge getan. Mit den vorgesehenen Erhöhungen wird die Besoldung und Versorgung von 2012 bis 2017 um fast 13 Prozentpunkte erhöht. Damit sind wir dem Ziel, im Bereich der Beamtenbesoldung eine Perspektive zur Reduzierung des Besoldungsabstandes zu anderen Bundesländern zu schaffen, deutlich näher gekommen.“


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Copyright: ÖDN

Beamtenbesoldung in Berlin soll ab 1. August um drei Prozent steigen

Letzte Anpassung im August 2015

Die letzte Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Land Berlin erfolgte zum 1. August 2015. Mit der nunmehr vorgesehenen Anpassung sollen die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger von der aktuellen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung profitieren.

Weiterer Weg des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung wird vor Beschlussfassung im Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt. Die Anpassung der Besoldung wird voraussichtlich rund 49,8 Millionen Euro kosten. Zudem heißt es in einer Erklärung, dass für das Jahr 2017 und die Folgejahre voraussichtlich weitere Mehrausgaben von jährlich rund 119,6 Mio. Euro entstehen.

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