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Beamtenbesoldung Hessen: Landesregierung will Tarifergebnis 2017 auf Beamte übertragen

Öffentlicher Dienst Beamte
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Die Hessische Landesregierung will das Tarifergebnis für die Angestellten im Öffentlichen Dienst auf die Beamten übertragen. Zudem können hessische BeamtInnen künftig kostenlos den öffentlichen Nahverkehr nutzen.

Neben einer Erhöhung der Beamtenbesoldung profitieren die hessischen Beamtinnen und Beamten zudem von einem Jobticket für den öffentlichen Personennahverkehr. Das gab die hessische Landesregierung bekanntgegeben. Neben den rund 45.000 Landesbeschäftigten erhalten damit auch die 90.000 Beamten sowie die Pensionäre in Hessen ein Lohnplus von 4,2 Prozent. Ab dem 1. Juli 2017 steigen die Bezüge um zwei Prozent, zum 1. Februar 2018 erhöhen sie sich um 2,2 Prozent. „Mit diesem Lohnplus und dem Jobticket haben die Beamtinnen und Beamten einen guten, realen Einkommenszuwachs“, sagte der Ministerpräsident Volker Bouffier.

DGB kritisiert zeitversetzte Übertragung

Der DGB kritisierte die Ankündigung, den Tarifabschluss des Landes zwar inhalts-, nicht aber zeitgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen zu wollen. Die Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Gabriele Kailing betonte: „Wir begrüßen das Vorhaben der Landesregierung, die Besoldung für die Beamtinnen und Beamten inhaltlich entsprechend des Tarifabschlusses für die Angestellten des öffentlichen Dienstes in Hessen zu übertragen. Es ist ein großer Erfolg der Kolleginnen und Kollegen, die in den vergangenen Jahren für ihre Ansprüche auf die Straße gegangen sind. Ohne diese Aktivitäten wäre es schwerlich zum Einlenken der Landesregierung gekommen.“ Kritisch sei allerdings, dass die Erhöhung im Jahr 2017 vier Monate später greifen soll, so Kailing. „Wir fordern die Landesregierung auf, hier nachzubessern. Gemäß dem Grundsatz ‚Beamtenrecht folgt Tarifrecht‘ soll das Ergebnis zeitgleich übertragen werden.“ Die Besoldungspolitik der letzten Jahre sei für die Beamtinnen und Beamten überdies nicht vergessen.

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Kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs

Zudem können die Beschäftigten künftig ein Jobticket für den öffentlichen Nahverkehr nutzen. „Die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs bringt weitere finanzielle Vorteile für die Bediensteten und macht die Arbeit für das Land noch attraktiver“, erläuterte Volker Bouffier. Das Ticket gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit für ganz Hessen für den Nah- und Regionalverkehr, also für Busse, Straßenbahnen sowie U-, S- und Regionalbahnen. Ausgenommen von der Regelung sind Züge des Fernverkehrs, also IC und ICE.


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Mindestens 75 Euro mehr Geld

Außerdem sollen die niedrigeren Besoldungsgruppen von einer Sozialkomponente für das erste Jahr profitieren. Das heißt, jeder hessische Beamte wird im ersten Jahr mindestens 75 Euro dazubekommen, auch wenn bei einer zweiprozentigen Erhöhung rein rechnerisch ein niedrigerer Zuwachs zu verzeichnen wäre.

Arbeitszeit der Beamten auf 41 Stunden reduziert

Ab dem 1. August soll auch die Arbeitszeit der Beamten auf 41 Stunden reduziert werden. Das Lebensarbeitszeitkonto wird erhalten bleiben. Eine Stunde pro Woche wird dort gutgeschrieben. Dieses Zeitguthaben kann künftig flexibel, etwa aus familiären Gründen, in Anspruch genommen werden. Die Möglichkeit, durch die angesparten Stunden früher in Pension zu gehen, bleibt ebenfalls erhalten, teilte die Landesregierung mit.

Die wichtigsten Punkte des Gesamtpakets im Überblick:

  • Plus 2,0 Prozent ab dem 1. Juli 2017
  • Sozialkomponente von mindestens 75 Euro
  • Plus 2,2 Prozent ab dem 1. Februar 2018, zeitgleich mit den Tarifbeschäftigten
  • Arbeitszeitverkürzung auf 41 Stunden pro Woche bei Erhaltung des Lebensarbeitszeitkontos
  • hessenweites Jobticket für den öffentlichen Personennahverkehr für alle Landesbediensteten ab dem 1. Januar 2018.

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