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Beamtenbund NRW: Jubiläumszuwendung wieder einführen

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Der Deutsche Beamtenbund NRW fordert die Landesregierung auf, die 1998 abgeschaffte Jubiläumszuwendung wieder einzuführen.

Im Rahmen der Debatte um die Dienstrechtsreform in NRW hat sich der dbb dafür ausgesprochen, Beamtinnen und Beamten nach 25 Jahren im Landesdienst wieder eine finanzielle Zuwendung zukommen zu lassen.

307 Euro vor 25 Jahre

„Wenn der Rot/Grünen Landesregierung die 25-jährige Treue einer Beamtin bzw. eines Beamten nicht einmal 12,28 Euro im Jahr wert sind, dann ist es für unser Land als attraktiver Arbeitgeber schlecht bestellt.“ 12,28 Euro im Jahr macht in 25 Dienstjahren eine Jubiläumszuwendung von 307 Euro aus.

Keine großen Summen

Ferner heißt es in der Stellungnahme des dbb zur Dienstrechtsreform: „12,28 Euro im Jahr – das ist nur ein sehr geringer Lohn für die 25-jährige Treue einer Beamtin bzw. eines Beamten. 12,28 Euro im Jahr macht in 25 Dienstjahren eine Jubiläumszuwendung von 307 Euro aus. Alles andere als hohe Summen, doch genau die wurden mit Verweis auf die Haushaltssituation im Jahr 1998 durch ein Artikelgesetz abgeschafft.“

Berlin als Vorbild

Der dbb NRW verweist auf das Land Berlin, dass Anfang des Jahres die Wiedereinführung der Jubiläumszuwendung in die Wege geleitet hat. „Dass die Treue und Motivation einer Beamtin bzw. eines Beamten weit mehr wert ist, hat übrigens auch das Land Berlin erkannt und als Maßnahme der Wertschätzung die Jubiläumszuwendung 2015 wieder eingeführt“, so der dbb.

Berlin: 1,5 Millionen Euro mehr

Durch die Wiedereinführung von Jubiläumszuwendungen werden dem Land Berlin – laut Prognose – ab 2016 maximale Mehrkosten von ca. 1,5 Mio. Euro jährlich entstehen. Die Mehrausgaben sollen aus den im Haushalt bereits veranschlagten Personalausgabeansätzen getragen werden.

Berlin holt auf

In der überwiegenden Anzahl der anderen Bundesländer und beim Bund werden den BeamtInnen anlässlich von Dienstjubiläen ebenfalls Jubiläumszuwendungen in vergleichbarer Höhe gewährt. So erhalten BundesbeamtInnen nach der Dienstjubiläumszuwendungsverordnung vom 18. Dezember 2014 nach 25 Jahren eine Dienstjubiläumszuwendung von 350 Euro, nach 40 Jahren von 500 Euro und nach 50 Jahren von 600 Euro.

Jubiläumszuwendung für jahrlange Treue

Bis Ende 2004 wurde den BeamtInnen sowie RichterInnen im Land Berlin bei einer Dienstzeit von 25, 40 oder 50 Jahren eine Jubiläumszuwendung gezahlt, und zwar zuletzt 306,78 Euro, 409,03 Euro bzw. 511,29 Euro. Im Jahr 2004 wurden die Rechtsgrundlagen für die Gewährung der Jubiläumszuwendung zur Senkung der Personalkosten und zur Deregulierung aufgehoben. Seit dem 1. Januar 2005 steht es den Dienstbehörden frei, den BeamtInnen sowie RichterInnen ihren Dank für die treu geleisteten Dienste anlässlich von Dienstjubiläen (auch) schriftlich auszusprechen.


Die Stellungnahme des dbb zur Dienstrechtsreform in NRW gibt es hier…

Die Stellungnahmen von ver.di und DGB zur Dienstrechtsreform gibt es hier…


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