Recht

Beihilfe: Berliner Beamte bekommen Kosten für Medikamente nur anteilig erstattet

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Land Berlin seinen Beamten zu Recht die Kosten von Medikamenten nur noch anteilig anhand der Höhe von Festbeträgen erstattet.

Die Festbeträge berechnen sich nach dem billigsten Medikament aus der Gruppe mit vergleichbaren pharmazeutischen Wirkstoffen. Das Land Berlin übernimmt die Festbeträge aus der gesetzlichen Krankenversicherung.

Klage abgewiesen

Der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat die Klage eines im Ruhestand befindlichen Berliner Beamten abgewiesen, der eine Kostenerstattung für ein Medikament begehrte, das teurer als der Festbetrag war. Der Pensionär berief sich auf Unverträglichkeiten. Das Gericht bestätigte die Geltung der Festbeträge für die Krankenbeihilfe von Berliner Beamten und verneinte im Einzelfall eine unzumutbare Härte. Der Pensionär muss den Differenzbetrag von ca. 32 Euro selbst tragen.

Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

OVG 7 B 13.15 – Urteil vom 9. Dezember 2015


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