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Berliner Polizisten dürfen künftig Tätowierungen zeigen

Tättowierung
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Die Berliner Polizei hat ihren Umgang mit Tätowierungen geändert. Künftig dürfen sich auch Menschen mit großen, sichtbaren Tattoos auf eine Karriere als Polizeibeamter in der Hauptstadt bewerben – mit einigen Einschränkungen.

In einer offiziellen Meldung heißt es auf der Internetseite der Berliner Polizei: „Bewerberinnen und Bewerber, die über in Sommerkleidung sichtbare Tätowierungen verfügen, können künftig in den Polizeidienst eingestellt werden, sofern die Tätowierungen mit dem Polizeidienst und den Anforderungen an das Auftreten und die Neutralität ihrer Dienstkräfte in der Öffentlichkeit vereinbar sind.“ Über die Zulässigkeit der Tätowierungen werde im Rahmen von Einzelfallentscheidungen im Laufe des Auswahlverfahrens befunden.

Tattoos: Keine Chance für extreme Motive

Unabhängig von der Sichtbarkeit sind weiterhin bestimmte Tätowierungen mit den polizeilichen Anforderungen nicht zu vereinbaren. Keine Chance haben BewerberInnen mit Tätowierungen, die

  • rechts- oder linksradikale bzw. extremistische,
  • entwürdigende,
  • sexistische bzw. frauenfeindliche,
  • gewaltverherrlichende bzw. menschenverachtende Darstellungen beinhalten.

Keine weltanschaulichen oder religiösen Symbole im Dienst

Zudem weißt die Polizei darauf hin, dass Polizeibeamte während des Dienstes keine keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, tragen dürfen. Diese Regelung erstrecke sich auch auf Tätowierungen im sichtbaren Bereich mit entsprechender Symbolik und Aussage. Weiterhin unzulässig sind weiterhin Brandings, Implantate und andere Körpermodifikationen im sichtbaren Bereich.

Jetzt für eine Karriere bei der Berliner Polizei bewerben

Wer Karriere bei der Berliner Polizei machen möchte, sollte sich jetzt bewerben – die Bewerbungsfrist für den Ausbildungsjahrgang 2018 endet am 31. Januar 2018. Der Bewerbungszeitraum gilt vom 1. Dezember 2017 bis zum 31. Januar 2018. Infos zur Ausbildung gibt es hier…

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