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Studie: Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst

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Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist keine Seltenheit. Fast ein Viertel hat bereits Erfahrungen von körperlicher Gewalt oder Bedrohungen erlebt, wie eine aktuelle Studie zeigt.

Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Die Studie des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer trägt erschreckende Zahlen zutage: 23 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst gaben an, bereits Gewalterfahrungen gemacht zu haben, 12 Prozent erlebten sogar mehrere Vorfälle innerhalb eines Jahres. Dabei unterscheidet sich das Aufkommen stark nach Beschäftigungsbereich: Während bei Feuerwehr, Rettungskräften, Justizvollzug und Ordnungsamt sogar ein Drittel der Beschäftigten innerhalb eines Jahres eine Gewalterfahrung machen mussten, sind es bei Beschäftigten in der Sozial- und Arbeitsverwaltung weniger als 10 Prozent. Männer sind etwas häufiger betroffen als Frauen. Die Zahlen sind während der Corona-Pandemie – mit Ausnahme bei Beschäftigten in der Bildungs- und Sozialverwaltung – angestiegen.

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Studie: Gewalt im öffentlichen Dienst

Die vom DGB und dem Beamtenbund mitgetragene Studie wurde 2020 vom Bundesinnenministerium beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer in Auftrag gegeben. Sie trägt erstmals vorhandenes Datenmaterial zusammen und ist in diesem Umfang einmalig. Insgesamt wurden über 10.000 Beschäftigte und mehr als 1.600 Behörden (exklusive Polizei) befragt.

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„Erschütternde Ergebnis“: Innenministerin will Täter härter verfolgen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser kommentierte die Studienergebnisse: „Einer von vier Beschäftigten im öffentlichen Dienst hat schon Gewalt erlebt. Das ist das erschütternde Ergebnis einer Befragung von mehr als 10.000 Beschäftigten. Mein Austausch mit von Gewalt Betroffenen hat meine Entschlossenheit nur noch verstärkt: Wir müssen mehr tun, um die Menschen zu schützen, die unser Land jeden Tag am Laufen halten – ob auf dem Amt oder als Retter in der Not. Das gebietet die Fürsorgepflicht für die Beschäftigten. Und das ist eine Frage des Schutzes unserer Demokratie vor Verrohung, Hass und Gewalt. Wichtig ist, jeden Übergriff ernst zu nehmen, zu melden und zur Anzeige zu bringen. Hier darf es keine falsche Scham und keine Hürden geben. Die Täter müssen hart verfolgt werden – und die Betroffenen brauchen Unterstützung. Wir werden uns mit den Gewerkschaften gemeinsam für eine bessere Gewaltprävention und einen besseren Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzen.“

Zur Studie des FOEV…

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