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Bundesregierung: Mehr Schutz für Polizei und Rettungskräfte

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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, um den Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften zu verbessern. Dadurch sollen Beschäftigte im öffentlichen Dienst – wie Feuerwehrleute, Rettungskräfte und Polizisten – besser vor gewaltätigen Attacken geschützt werden.

Mit dem Gesetzentwurf aus Bundesjustizministerium erfüllt die Bundesregierung die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, Polizisten und andere Einsatzkräfte stärker vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen. Hintergrund: In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Attacken – körperlich aber auch in Form von Beleidigungen – auf Einsatzkräfte stark gestiegen.

Tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte unter Strafe gestellt

Geplant ist im Wesentlichen, die Strafvorschriften der §§ 113 ff. des Strafgesetzbuches umzugestalten, insbesondere durch einen neuen Straftatbestand des „Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“ (§ 114 StGB-E). Die vorgesehene Norm verzichtet für tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auf den Bezug zur Vollstreckungshandlung. Damit werden künftig tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auch schon bei der Vornahme allgemeiner Diensthandlungen (wie z.B. Streifendienst, Unfallaufnahme, Beschuldigtenvernehmung) gesondert unter Strafe gestellt.

Angriffe mit Waffen gelten ab sofort als schwerer Fall

Darüber hinaus wird der Katalog der besonders schweren Fälle des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, die auch für den neuen Straftatbestand gelten, erweitert: Künftig liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall auch dann vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeugs bei sich führt, auch wenn keine Verwendungsabsicht besteht. Außerdem wird ein neues Regelbeispiel eingefügt, das Fälle erfasst, in denen die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird. Über die bereits im geltenden Recht vorhandene Verweisung kommen die nun vorgeschlagenen Änderungen auch Rettungskräften zu Gute.


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Strafen für Landfriedensbruch

Ergänzend dazu schlägt der Gesetzentwurf Änderungen bei den Straftatbeständen des Landfriedensbruchs und des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs vor. Die bislang geltende Subsidiaritätsklausel, die vorsieht, dass Landfriedensbruch nicht bestraft werden kann, wenn die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, wird gestrichen. So kann künftig dem spezifischen Unrecht des Landfriedensbruchs besser Rechnung getragen werden.

„Längst überfälliges Gesetz“

Als großen Erfolg bezeichnet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den von Bundesjustizminister Heiko Maas auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Nach den Worten des GdP-Bundesvorsitzenden Oliver Malchow würde mit dem längst überfälligen Gesetz ein wirksames Instrument geschaffen, um die steigende Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte wirksamer bekämpfen zu können.

„Ein unmissverständliches Signal“

„Mit dem neuen Straftatbestand, den die GdP bereits seit sieben Jahren fordert, und der darin enthaltenen deutlichen Strafandrohung setzt der Staat ein unmissverständliches Signal, dass diese Gewalt nicht hingenommen wird. Alle demokratischen Parteien sollten nun zügig ein Zeichen für die Polizei setzen und dem Gesetzentwurf zustimmen“, betonte Malchow.

Den Gesetzentwurf des Bundesjustizministerium gibt es hier…


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