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Digitale Verwaltung: Moderne Register sollen sechs Milliarden Euro einsparen

Digitale Verwaltung
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Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung kommt nicht richtig in Schwung. Eine Studie im Auftrag des Normenkontrollrates schlägt nun vor, alle Register zu modernisieren.

Die öffentliche Verwaltung generiert täglich tausende von Daten – in Form von Melde-, Steuer- oder Statistikdaten. Diese werden in Registern gespeichert. Diese Art der Archivierung läuft allerdings separat von einander ab. Die Registerlandschaft sei deshalb stark zersplittert. Gleiche oder ähnliche Daten werden mehrfach erhoben und liegen nicht immer in ausreichender Qualität vor, stellt das von der Beratungsagentur „McKinsey & Company“, dem Statistischen Bundesamt und der Universität Speyer erstellte Gutachten fest. „Lästige, fehleranfällige Mehrfacherhebungen derselben Daten müssen entfallen. Grundlegende Daten sollten nach dem Prinzip ‚once only‘ nur einmal abgefragt werden“, fordert Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates Dr. Dr. Ludewig.

Datenschutz: Verknüpfung von Daten zulässig?

Im Gutachten gibt es dazu konkrete Vorschläge: Anstatt dass Bürgerinnen und Bürger Nachweise wie beispielsweise die Geburtsurkunde bei unterschiedlichen Behörden als Papierurkunde einreichen, soll es künftig ausreichen, dass die jeweilige Behörde mit Zustimmung des Antragsstellers einen Registerauszug abruft. Dabei beleuchtet das Gutachten auch die datenschutzrechtlichen Aspekte und weist nach, unter welchen Voraussetzungen die Verknüpfung von Daten zulässig ist. Gerade in Deutschland spielt Datenschutz und Datensicherheit für die BürgerInnen eine große Rolle.

Mehr Nutzen für Bürger und Staat

Die Digitalisierung der Verwaltung auf Basis moderner Register ermöglicht nicht nur qualitativ bessere Verwaltungsleistungen. Sie verbessert auch die Datengrundlagen für staatliches Handeln und erschließt ein Einsparpotenzial von über sechs Milliarden pro Jahr, so die Gutachter.

Neue Regierung soll Register modernisieren

Der Nationale Normenkontrollrat fordert, dass die Registermodernisierung Kern eines neuen Regierungsprogramms werden muss und sieht diese als Voraussetzung für das Gelingen der bereits geplanten Digitalisierungsvorhaben Portalverbund und Bürgerkonto. Dr. Ludewig erklärt: „Im Maschinenraum der digitalen Verwaltung muss kräftig aufgeräumt werden, wenn Deutschland zukunftsfähig bleiben will. Andere Länder machen erfolgreich vor, wie es geht. Mit dem vorliegenden Gutachten sind Handlungsbedarf und -empfehlungen klar formuliert. Es liegt nun in der Hand der sich neu bildenden Regierung, ob die digitale Verwaltung in den kommenden vier Jahren für Bürger und Unternehmen erlebbare Wirklichkeit wird – oder nicht!“

E-Government: Gemeinsames Gutachten

Das Gutachten wurde im Auftrag des Nationalen Normenkontrollrates von McKinsey & Company in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt und Prof. Dr. Mario Martini von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer erstellt. Das Statistische Bundesamt hat mit den zwei Untersuchungen „Ein Blick in die Registerlandschaft in Deutschland“ und „Beispiele aus anderen Ländern zur Registernutzung in Zensus und Bevölkerungsstatistik“ insbesondere den Status quo der in Deutschland vorhandenen Register sowie Lösungsansätze anderer Länder ermittelt. Prof. Dr. Martini hat in seiner Untersuchung „Rechtliche Grenzen einer Personen- bzw. Unternehmenskennziffer“ die datenschutzrechtlichen Aspekte geprüft. Das Gutachten schließt an die Gutachten von 2015 „E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg“ und von 2016 „E-Government in Deutschland: Wie der Aufstieg gelingen kann“ an.

Das Gutachten des Nationalen Normenkontrollrates: „Mehr Leistung für Bürger und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren.“

Eine Untersuchung des Statistischen Bundesamtes „Ein Blick in die Registerlandschaft in Deutschland“ finden Sie hier…

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