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Erzieher: Antrag auf Höhergruppierung stellen

Kita Erzieher
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Der Tarifabschluss für den Sozial- und Erziehungsdienst kann endlich umgesetzt werden. Doch einige Fragen bleiben. Etwa: Was müssen Beschäftigte bei einer Höhergruppierung beachten?

Nach einem langen Tarifkonflikt war es am 30. September 2015 endlich soweit – die Tarifparteien haben sich auf einen Abschluss für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst verständigt. Die anschließenden Redaktionsverhandlungen sind nun laut GEW beendet. Der Tarifabschluss kann umgesetzt werden. Doch was müssen Beschäftigte jetzt beachten?

Höhergruppierung: Antrag stellen

Aktiv werden müssen zum Beispiel Beschäftigte, die nach dem Tarifabschluss durch eine Höhergruppierung in eine bessere Entgeltgruppe gelangen können (etwa in Leitungsfunktion). Die Höhergruppierung erfolgt nur auf Antrag, der bis zum 30. Juni 2016 gestellt werden kann, erklärt die GEW. Weil die Höhergruppierung in diesen Fällen nicht stufengleich erfolge und die zurückgelegte Stufenlaufzeit nicht angerechnet werde, müsse individuell geprüft werden, ob sich eine Höhergruppierung lohnt. GEW-Mitglieder sollten sich von ihrer Gewerkschaft vor Ort beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.


Jürgen Frey/pixelio.de

Jürgen Frey/pixelio.de

Wie profitiere ich von der Tariferhöhung

Für die große Mehrheit der Beschäftigten werden die Verbesserungen allerdings automatisch wirksam. Ihre Tätigkeit wird einer neuen Entgeltgruppe zugeordnet oder die Beträge ihrer Entgeltgruppe werden erhöht. Die Verbesserungen treten grundsätzlich rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft. Beschäftigte, die durch den Abschluss in eine höhere Entgeltgruppe gelangen, erhalten eine entsprechende Nachzahlung.

Die neue Entgelttabelle gibt es hier…

Eine detaillierte Erkläuterung des Tarifergebnisses gibt es hier…


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