Versicherung

Fünf Gründe, warum sich Beamte gegen Dienstunfähigkeit versichern sollten

AVR Diakonie
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Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte also etwa Lehrer oder Verwaltungsbeamte kann sich lohnen. Wir zeigen, die wichtigsten fünf Gründe warum sich das lohnen kann und auf was Beamte bei einer Dienstunfähigkeitsversicherungen achten müssen.

1. Dienstzeiten, letztes Amt und Ruhegeld

Grundsätzlich sind Beamte im Vergleich zu vielen anderen Berufsgruppen gut abgesichert – auch im Fall einer längeren Erkrankung. Doch auch sie können auf Grund einer langfristigen Erkrankung dienstunfähig werden. Hier kann eine private Dienstunfähigkeitsversicherung helfen, den bisherigen Einkommensstandard zu sichern. So kann es sein, dass eine Beamtin oder einer Beamter trotz Unterstützung im Fall der Dienstunfähigkeit mit ein Ruhegehalt auskommen muss, dass den vormaligen Lebensstandard nicht wirklich deckt. Denn: Die Höhe des Ruhegehalts bei Dienstunfähigkeit wird aus den Bezügen des letzten Amtes und den ruhegehaltfähigen Dienstzeiten berechnet. Für einige Beamte kann es sich lohnen, mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung vorzusorgen.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte: Das muss beachtet werden!

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2. Was sieht das Gesetz vor?

Ab wann eine Beamtin oder ein Beamter als dienstunfähig gilt regelt für beispielsweise die Bundesbeamten das Bundesbeamtengesetz. Dort heißt es: „Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist.“ Als dienstunfähig könne auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. Ausnahmen gelten für Beamte, die anderweitig eingesetzt werden können. Zudem legt das Gesetz klare Regeln für eine mögliche ärztliche Untersuchung an: „Bestehen Zweifel über die Dienstunfähigkeit, besteht die Verpflichtung, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und, falls dies aus amtsärztlicher Sicht für erforderlich gehalten wird, auch beobachten zu lassen.“


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3. Neue Krankheitsbilder in der Arbeitswelt

Während in den 1950er bis 1980er noch Krankheiten auf Grund harter körperlicher Belastungen für lange Fehlzeiten führten, dominieren heute psychische Erkrankung die Fehlzeitenreporte der Krankenkassen. Auch im öffentlichen Dienst haben die Fehlzeiten auf Grund psychischer Erkrankungen in den vergangenen Jahren zugenommen. Im Gesundheitsförderungsbericht der unmittelbaren Bundesverwaltung des Bundesministeriums des Innern (BMI) zeigt: 2015 waren die Beschäftigten der Bundesverwaltung im Durchschnitt an 20,25 Arbeitstagen im Jahr krank oder in Rehabilitationsmaßnahmen – ein Rekord. Gerade psychische Erkrankungen können zu langen Zeiten von Dienstunfähigkeit führen.

4. Belastungen durch Konfrontation

Gewerkschaften warnen seit Längerem, dass Beschäftigte im öffentlichen Dient deutlich häufiger Ziel von Gewalt werden. Massive Konflikte und körperlich Gewalt in Behördenstuben, im Klassenzimmer oder im Einsatz bei Polizei und Feuerwehr belasten die Beschäftigten stark. Auch hier können Fehlzeiten durch Verletzungen oder posttraumatische Störungen entstehen.

5. Dienstunfähigkeitsversicherung: Was Beamte beachten müssen

Sollten sich Beamtinnen und Beamte für Dienstunfähigkeitsversicherung entscheiden, sollten sie darauf achten, dass es spezielle Tarife für Beamte gibt. So stellen etwa Anbieter gesonderte Tarife bereit. Dort sind in der Regel individuelle Lösungen für Beamte auf Lebenszeit, junge Beamte und Beamte auf Probe oder Widerruf möglich. Unter anderem gibt es individuell angepasste Beiträge durch Einteilung in Berufsklassen. Zudem gewähren sie die Möglichkeit zur Nachversicherung: So kann u.a. die Versicherungssumme der Versicherung ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden, zum Beispiel bei der Geburt eines Kindes oder dem Kauf eines eigenen Hauses. Ganz wichtig: Der Tarif sollte eine sogenannte „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ beinhalten. Nur dann erkennt die Versicherung Ihre Dienstunfähigkeit an und untersucht den erkrankten Beamten nicht erneut. Zudem sollte die Versicherungsdauer nicht zu kurz gewählt werden. Ein kurzer Prognosezeitraum ist vorteilhaft, da dieser vorsieht, wie lange der Beamte laut ärztlicher Beurteilung dienstunfähig sein wird. Einige Tarife verlangen einen Prognosezeitraum von einem Jahr oder länger. Gute Verträge legen diesen Zeitraum schon bei einer voraussichtlich sechsmonatigen Dienstunfähigkeit fest.


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