Beamte Lehrer News

Grundschulen in Hamburg: Leitung kleinerer Schulen sollen A14 Besoldung erhalten

Anzeige

Schulleiterinnen und Schulleiter an kleineren Hamburger Grundschulen haben Grund zur Freude. Sie erhalten ab August die Besoldungsstufe A14, teilte die Landesregierung mit.

Der Hamburger Senat hat auf Anregung von Bildungssenator Ties Rabe beschlossen, die Besoldung aller Hamburger Grundschulleiterinnen und -leiter auf die Besoldungsstufe A14 anzuheben. Betroffene Schulleiter können mit einer Gehaltserhöhung von durchschnittlich 250 Euro im Monat rechnen, stellvertretende Schulleitungen mit einer Zulage in Höhe von durchschnittlich rund 190 Euro. Senator Rabe: „In den letzten Jahren haben sich die Aufgaben der Grundschulleitungen verändert. Mit der Besoldungserhöhung wollen wir das Engagement und den professionellen Einsatz an kleineren Grundschulen würdigen.“


Kostenloser Newsletter für LehrerInnen

[wysija_form id=“3″]

Schulleitungen kleinerer Grundschulen verdienen bald mehr

Während Schulleitungen von Gymnasien und Stadtteilschulen in der Regel die Besoldung A16 bekommen, bekommen die Schulleitungen von Grundschulen je nach Schülerzahl Besoldungen zwischen A13Z und A15. Die meisten Grundschulleitungen sind in der Besoldungsgruppe A14 eingestuft. Allerdings bekommen zurzeit die Schulleitungen von 47 kleineren Grundschulen mit weniger als 230 Schülerinnen und Schülern nur die Besoldung A13 Z, ihre Stellvertretungen A13.

Führungsaufgaben und Pädagogik

Tatsächlich aber nehmen Grundschulleitungen zahlreiche wichtige Führungsaufgaben wahr und prägen die Pädagogik der eigenen Schule entscheidend. Denn mit der Einführung der selbstverantworteten Schule ging zugleich die Übertragung von zunehmend größeren Gestaltungsräumen im pädagogischen Bereich, im Schulmanagement, in der Schulorganisation, beim Personal und in Budgetfragen einher. Zudem haben mit dem Ausbau der ganztägigen und inklusiven Bildung die Aufgaben der Schule und die Zahl der zu führenden pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Professionen an Grundschulen erheblich zugenommen.

Besoldung nach Schülerzahl

Weil die Besoldung sich nach der Schülerzahl richtete, wurden diese zusätzlichen Aufgaben bislang bei der Besoldung nicht berücksichtigt. Vielmehr führte die Absenkung der Klassenfrequenzen insbesondere an Schulen mit niedrigem Sozialindex nicht selten dazu, dass an Schulen die für eine höhere Besoldung der Schulleitung erforderliche Schülerzahl nicht mehr erreicht wird, obwohl viele Schulleitungsaufgaben in allen Grundschulen ähnlich umfangreich sind.

Gesetzentwurf wird beraten

Der Gesetzentwurf wird jetzt mit den Gewerkschaften beraten, bevor der Senat das Gesetz dann endgültig beschließen und der Hamburgischen Bürgerschaft zur Befassung zuleiten wird. Mit der Gesetzesänderung soll dem Aufgabenzuwachs sowie dem besonderen Einsatz beim Ausbau des Ganztages Rechnung getragen werden. Alle Schulleitungen an Grundschulen sollen zukünftig mindestens mit A14 besoldet werden, stellvertretende Schulleitungen mit A13-Z. Von der Anpassung zum 1. August 2017 würden nach aktuellem Stand 35 Schulleitungen und 47 stellvertretene Schulleitungen profitieren. Mit dieser Besoldung liegt Hamburg deutlich über der üblichen Besoldung von Grundschulleitungen in den anderen Bundesländern.


[contentblock id=27 img=gcb.png]
Anzeige