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Koalitionsvertrag Berlin: Rot-Rot-Grün will Beamtenbesoldung bis 2021 angleichen

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Die neue rot-rot-grüne Landesregierung von Berlin will die Beamtenbesoldung bis 2021 „stetig dem durchschnittlichen Niveau der übrigen Bundesländer anpassen“, heißt es im Koalitionsvertrag. Dort widmet die neue Koalition dem öffentlichen Dienst ein ganzes Kapitel. Wir zeigen welche Berufsgruppen profitieren sollen.

Die neue Regierungskoalition aus SPD, Linke und Bündnis90/Die Grünen schenkt dem öffentlichen Dienst und seinen Beschäftigten ein ganzes Kapitel im Koalitionsvertrag. So bekennen sich die Koalitionäre zur Mitgliedschaft des Landes Berlin in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Gute Nachrichten gibt es für die Tarifbeschäftigten: „Mit den Tarifverträgen zum Wiedereintritt Berlins in die TdL werde Ende 2017 für die Tarifbeschäftigten des Landes 100 Prozent des Bezahlungsniveaus der anderen Bundesländer erreicht sein“.

Beamtenbesoldung soll bis 2021 auf Bundesdurchschnitt steigen

Die Beamtenbesoldung soll bis 2021 stetig dem durchschnittlichen Niveau der übrigen Bundesländer angepasst werden. Dies könne über prozentuale Aufschläge zum Tarifabschluss, die schrittweise Erhöhung der Jahressonderzahlung, eine regelmäßig jährliche Übernahme des Tarifabschlusses, Sockelbeträge oder eine Kombination dieser Maßnahmen erfolgen, heißt es im Koalitionsvertrag.

Neue Regierung: Berliner Beamte sollen mehr Beamtenbesoldung bekommen, heißt es im Koalitionsvertrag

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Untere Besoldungsgruppen im Fokus

Besonderen die unteren Besoldungsgruppen wollen die PolitikerInnen schnell aufwerten. Das derzeitige Berliner Besoldungsrecht beruhe zurzeit noch immer auf dem übergeleiteten Bundesbesoldungsrecht. „Diese Vorschriften bedürfen einer an den Gegebenheiten des Landes Berlin orientierten Überprüfung und Anpassung, so dass ein sachgerechtes eigenständiges Landesbesoldungsgesetz – inklusive landesspezifischer Besoldungsordnungen – entsteht.“

Höheres Pensionsalter soll geprüft werden

Ferner heißt es im Vertrag: „Es wird eine stufenweise Heraufsetzung des Pensionsalters für alle Berliner BeamtInnen geprüft, sobald die Heranführung der Beamtenbesoldung an den Durchschnitt der Bundesländer erreicht ist.“ Die Koalition unterstütze, dass die vor einigen Jahren in der Tarifgemeinschaft der Länder abgeschafften Leistungsprämien erneut diskutiert werden.


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Gute Bezahlung in Landes- und Tochterunternehmen

Die Koalition will sich dafür einsetzen, dass Landesunternehmen in Tarifverbünden geführt werden. Demnach sollen für Landesunternehmen und ihre Tochterunternehmen, die bisher noch nicht tarifgebunden sind, zügig mit dem Ziel der Beschäftigungssicherung und der Angleichung an den TVöD Tarifverträge abgeschlossen werden. Die Koalition werde Outsourcing in öffentlichen Einrichtungen und Betrieben mit lediglich dem Ziel, sich aus Tarifbindungen zu lösen, unterbinden.

ErzieherInnen: Angleichung von TVöD und TV-L

Die Tarifverträge für SozialarbeiterInnen und ErzieherInnen haben sich in den beiden öffentlichen Tarifsystemen des TVöD für den Bereich der Kommunen und des TV-L für den Bereich der Länder auseinander entwickelt. Die Koalition unterstützt deshalb die Bereitschaft des Senats, im Rahmen der Tarifgemeinschaft TdL daran mitzuwirken, dass diese Auseinanderentwicklung zumindest begrenzt, möglichst aber perspektivisch zurückgeführt wird. Bis zum Wirksamwerden dieser verbesserten Eingruppierung wird die Koalition eine sofortige Übergangsregelung finden, die bei der Stufenzuordnung im Einzelfall oder dienststellenbezogen zu einer besseren Ausnutzung der Möglichkeiten im Rahmen des bestehenden Tarifrechts führt.


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Anerkennungsjahr für Berliner SozialarbeiterInnen

Die Koalition wird das Anerkennungsjahr für SozialarbeiterInnen wieder einführen. Die Ausbildungskapazitäten für soziale Berufe werden den gewachsenen Anforderungen angepasst.

Einstellungen: Beamte nur für hoheitliche Aufgaben

Die Koalition spricht sich grundsätzlich für den Vorrang von Angestelltenverhältnissen vor Beamtenverhältnissen aus. Neue Beamtenverhältnisse sollten nur dort eingegangen werden, wo es aus hoheitlichen Gründen erforderlich ist.

Berliner Grundschullehrer künftig in A13

Die Koalition plant laut Koalitionsvertrag ein Gesetz ins Berliner Abgeordnetenhaus einzubringen, dass die GrundschullehrerInnen nach der neuen verlängerten Berliner Ausbildung in A13 einordnet. Nach dem auf der Ebene der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) abgeschlossenen Tarifvertrag führt das zu einer höheren Eingruppierung nach E13. Der Koalition sei bewusst, dass sie nach neuen Wegen suchen muss, um vorhandene Diskrepanzen in der Vergütung/Besoldung anzugehen.

Bereits tätige Grundschullehrer: Chance auf Gleichstellung

Es wird den GrundschullehrerInnen, die eine frühere Ausbildung oder eine in einem anderen Bundesland (mit niedrigerem Anforderungsprofil) abgeschlossen haben, die Möglichkeit gegeben, durch zusätzliche Qualifikationsmaßnahmen eine Gleichstellung zu erreichen. Dabei sind bereits erworbene Qualifikationen und die Erwerbsbiographie zu berücksichtigen.

Öffentlichen Dienst zum Vorbild machen

Die Koalition kündigt zudem an, den Öffentlichen Dienst in Berlin zum Vorbild für gute Arbeit machen zu wollen. Die Entlohnung für Lehrkräfte an Volkshochschulen und Musikschulen werde die Koalition erhöhen. Es soll geprüft werden, wie eine bessere soziale Absicherung sichergestellt werden kann. Dafür werden bei dauerhaftem Tätigkeitsbedarf Honorarverträge in Arbeitsverträge umgewandelt, mit einem Zwischenziel von mindestens 20 Prozent Festangestellten bis 2021. Für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte will die Koalition eine tarifvertragliche Regelung abschließen.

Den Koalitionsvertrag gibt es auf der Internetseite der Berliner SPD…


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