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Mehr Geld für Grundschullehrer in Berlin

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Der Berliner Senat will Lehrerinnen und Lehrern an den Grundschulen der Hauptstadt mehr Geld zahlen. Profitieren sollen unter anderem Lehrkräfte, die nach dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz ausgebildet wurden. Auch KonrektorInnen haben Grund zur Freude.

Auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, hat der Senat beschlossen, den Entwurf des Gesetzes über die Änderung des Landesbesoldungsgesetzes und des Lehrkräftebildungsgesetzes beim Abgeordnetenhaus einzubringen.

Anhebung der Besoldung

Ziel sei zum einen, Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundschulen, die nach dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz ausgebildet wurden, schon ab dem Schuljahr 2017/2018 nach E 13 zu vergüten, teilte die Senatsverwaltung mit. Zum anderen ist die Anhebung der Besoldung der (Zweiten) KonrektorInnen an Grundschulen zum 1. August 2018 vorgesehen, deren Tätigkeit sich durch die größere Eigenverantwortlichkeit und den damit einhergehenden Zuwachs an finanziellen, administrativen und organisatorischen Aufgaben der Grundschulen deutlich erhöht hat.

Höhere Anforderungen an Grundschullehrkräfte

Senatorin Scheeres betonte: „Wir machen den Beruf für Grundschullehrkräfte attraktiver. Das Land Berlin nimmt damit bundesweit eine Vorreiterstellung bei der Bezahlung von Grundschullehrkräften mit A/E 13 ein.“ Man werde damit dem Umstand gerecht, dass sich Auftrag und Anforderungen an Grundschullehrkräfte deutlich erhöht haben und die neu ausgebildeten Grundschullehrkräfte hinsichtlich Qualität und Umfang ihrer Ausbildung den Lehrkräften für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien entsprechen.

Ganztagsbetrieb, flexible Schulanfangsphase, Inklusion

Die Einführung des Ganztagsbetriebes, die flexible Schulanfangsphase sowie die Inklusion haben die Aufgaben von Grundschullehrkräften massiv beeinflusst. Zudem verlangt die sechsjährige Grundschulzeit im Land Berlin besondere Fachlichkeitsansprüche an die Lehrkräfte, die in den unteren Jahrgangsstufen vor allem als Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer unterrichten, in der Jahrgangsstufe 5 und 6 jedoch differenzierten Fachunterricht erteilen.

Landesbesoldungsgesetz soll geändert werden

Aufgrund der engen Verzahnung der Entgeltordnung für Lehrkräfte mit beamtenrechtlichen Vorschriften ist dafür zunächst das Landesbesoldungsgesetz zu ändern. Die weitere im Lehrkräftebildungsgesetz vorgesehene Änderung ist erforderlich, um Berliner Bestandslehrkräfte im Vergleich zu Lehrkräften, die aus anderen Bundesländern nach Berlin wechseln, nicht schlechter zu stellen. In einem weiteren Schritt wird die Änderung der Bildungslaufbahnverordnung erfolgen. Die Bildungslaufbahnverordnung wird künftig einen neuen Laufbahnzweig für die Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundschulen vorsehen und es Bestandslehrkräften nach entsprechender Qualifizierung ermöglichen, den Laufbahnzweig zu wechseln.

Infos gibt es auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung in Berlin…

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