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Niedersachsen: Neues Besoldungsrecht, höhere Beamtenbesoldung, verbesserte Zulagen

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Der niedersächsische Landtag hat Mitte Dezember das Niedersächsische Besoldungsgesetz neu geregelt. Demnach steigt die Beamtenbesoldung um 2,5 Prozent ab 01. Juni 2017; um weitere 2,0 Prozent ab 01. Juni 2018. Zudem gibt es Verbesserungen bei Zulagen für Nacht-, Wochenend-, und Feiertagsdienste.

Mit der Neuregelung werden insbesondere aktuelle Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes zur Vermeidung einer „Altersdiskriminierung“ im Besoldungsrecht umgesetzt sowie die Gesetzgebungskompetenz des Landes nunmehr auch im Besoldungsrecht vollständig ausgeübt, teilte die Landesregierung mit.


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Ernennung als Einstieg

Der Zeitpunkt der ersten Ernennung in das Beamtenverhältnis ist der Ausgangspunkt für den Einstieg in die Grundgehaltstabelle, der grundsätzlich in der ersten mit einem Betrag belegten Stufe erfolgt. Soweit für die Stufenfestsetzung Vordienstzeiten, förderliche Zeiten oder aus sozialen Gründen zu berücksichtigende Zeiten anrechenbar sind, erfolgt die Zuordnung bereits zu einer höheren Stufe, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu stärken. So sind insbesondere Zeiten für Kinderbetreuung und Pflege mit jeweils bis zu drei Jahren zu berücksichtigen.

Lehrer und Richter im Fokus

Die bisherige Struktur der Grundgehaltstabelle mit zwölf Stufen und Aufstiegsintervallen von zwei, drei und vier Jahren wird beibehalten. Um besondere Härten für Einsteigerinnen und Einsteiger in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt und dem gesamten Lehrer- und Richterbereich (ehemals höherer Dienst) zu vermeiden, wurde in den betreffenden Besoldungsgruppen (A 12, A 13, A 14 und R 1) jeweils die erste bisher mit einem Betrag belegte Stufe gestrichen, so dass zukünftig der Einstieg in der nächsthöheren Stufe erfolgt.

Abkehr vom Besoldungsdienstalter

Ziel der Neuregelung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit, Qualität und Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen durch ein transparentes und sachgerechtes Besoldungsrecht weiter zu stärken, teilte die Landesregierung mit. Das Kernstück der Reform des Besoldungssystems besteht in der Abkehr vom Besoldungsdienstalter als maßgeblichem Kriterium, hin zu einer an der beruflichen Erfahrung ausgerichteten Besoldung. Hierbei werden auch Vordienstzeiten oder aus sozialen Gründen anzuerkennende Zeiten, wie beispielsweise für die Kinderbetreuung oder Pflege, mit jeweils bis zu drei Jahren berücksichtigt.

Verbesserungen bei Zulagen

Die Umstellung vom bisherigen Besoldungsdienstalter auf die Berufserfahrung ist mit Rückwirkung zum 01. September 2011 vorgesehen. Darüber hinaus enthält die Neuregelung zahlreiche Verbesserungen, zum Beispiel bei den Zulagen für Nacht-, Wochenend-, und Feiertagsdienste sowie spezielle Zulagen bei der Polizei und Feuerwehr. Im Rahmen der Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte wird der monatliche Anrechnungsbetrag von bisher 1,6 Prozent auf nunmehr 1,3 Prozent abgesenkt.

Gestaltungsfreiheit bei Prämien und Zulagen

Auch für den kommunalen Bereich ergeben sich aus der Neuregelung wesentliche Verbesserungen. Neben der Streichung der Stellenobergrenzenregelung lässt nunmehr die Regelung zu den Prämien und Zulagen für besondere Leistungen eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu, die den Kommunen eine Gleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten bei der Leistungsbezahlung ermöglicht.

Weitere Infos der niedersächsischen Landesregierung gibt es hier…


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