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NRW: Im Dienst verletzte Beamte bekommen künftig Schmerzensgeld vom Land

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Der NRW-Landtag hat einen neuen Schmerzensgeldanspruch für Beamtinnen und Beamte beschlossen, die im Dienst verletzt wurden. Das Land springt künftig ein, wenn der Täter nicht zahlen kann oder zum Zeitpunkt des Angriffs schuldunfähig war.

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz, dass die rot-grüne Landesregierung auf den Weg gebracht hat, sieht vor, dass das Land für Schmerzensgeldansprüche in Vorleistung tritt, wenn die Durchsetzung dieser Ansprüche ansonsten nicht möglich ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Täter zahlungsunfähig ist oder von einem Gericht für schuldunfähig erklärt wurde. „Wenn Landesbedienstete Opfer von Gewalttaten werden, haben sie in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld. Dennoch passiert es, dass sie kein Schmerzensgeld erhalten. Dann nämlich, wenn die Täter zahlungsunfähig sind. In Gesprächen mit Betroffenen im öffentlichen Dienst sind mir diese Fälle geschildert worden. Es war mir persönlich wichtig, dass das Land hier hilft“, sagte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD).


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Vorleistung für berechtigte Ansprüche

In solchen Fällen werde das Land künftig einspringen und in Vorleistung gehen, indem es die berechtigten Schmerzensgeldansprüche übernimmt. „Denn wer im Einsatz für unser Gemeinwesen, also im Einsatz für uns alle, zu Schaden kommt, verdient unseren ganz besonderen Schutz. Dafür steht diese Landesregierung ein“, betonte die Ministerpräsidentin. Von der Änderung sollen in Zukunft nicht nur Beamte profitieren, sondern auch die übrigen Beschäftigten des Landes.

PolizistInnen werden unterstützt

Vor allem Polizistinnen und Polizisten werden im Dienst immer wieder Opfer von Gewalt. Innenminister Ralf Jäger (SPD) erklärte: „Die Hilfe für verletzte Einsatzkräfte darf nicht von der finanziellen Situation der Täter abhängen.“ Das sei eine Situation, in der das Land als Dienstherr seiner Fürsorgepflicht schnell und unbürokratisch nachkommen müsse. Die GdP hat die neue Rechtslage ausdrücklich begrüßt. „Wir erleben immer wieder, dass Polizisten von den Gerichten ein Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen wird, dass der Anspruch aufgrund der schwierigen finanziellen Situation des Täters aber ins Leere läuft“, erläutert GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert die bisherige Situation. Die GdP hatte deshalb in der Vergangenheit immer wieder darauf gedrängt, dass der Staat bei uneintreibbaren Schmerzensgeldansprüchen von Polizisten in Vorleistung tritt.

Mindestens Anspruch auf 250 Euro Schmerzensgeld

Voraussetzung für die Übernahme des Schmerzensgeldanspruchs durch den Dienstherrn ist, dass dessen Höhe mindestens 250 Euro beträgt und dass der verletzte Beamte nicht bereits eine Unfallentschädigung oder einen Unfallausgleich erhalten hat. Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des Urteils oder nach Unwiderruflichkeit des Vergleichs gestellt werden. Das Gesetz tritt nach der Verkündung im Gesetzes- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Mehr Infos gibt es auf der Internetseite des NRW-Innenministeriums…


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