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NRW: Neues Gesetz für Richter und Staatsanwälte

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Das Kabinett der NRW-Landesregierung hat das neue Landesrichter- und Staatsanwältegesetz auf den Weg gebracht. Richter und Staatsanwälte sollen mehr Mitbestimmungsrechte innerhalb der Justiz erhalten und mehr Freiheiten, um Beruf und Familie zu vereinbaren.

Die Personalvertretungen der Richter und Staatsanwälte sollen zukünftig bei allen wesentlichen Personalentscheidungen von der Einstellung bis zur Entlassung von Richtern und Staatsanwälten mitentscheiden. Die Mitbestimmungsrechte werden auch in sozialen Angelegenheiten und Organisationsfragen erweitert und dem Standard des für Beamte und Tarifbeschäftigte geltenden Landespersonalvertretungsgesetz angepasst.

Richter und Staatsanwälte sichern moderne Justiz

Justizminister Thomas Kutschaty erklärt: „Das Landesrichter- und Staatsanwältegesetz sichert eine moderne und leistungsfähige Justiz. Es setzt auf die Gesamtverantwortung unter Richtern und Staatsanwälten durch mehr Mitbestimmung bei wichtigen Entscheidungen innerhalb der Justiz.“

Teilzeitangebot für Richter und Staatsanwälte

Ein weiteres Ziel des Gesetzes sei es, so Kutschaty, neue Teilzeitangebote für Richter und Staatsanwälte einzuführen, um so die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den Justizberufen noch weiter zu stärken. Teilzeitarbeit ist nun künftig während der Elternzeit auch mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit möglich. Zusätzlich wird in der Justiz eine Familienpflegezeit als neues Modell der Teilzeitbeschäftigung eingeführt. Daneben soll es Richtern und Staatsanwälten ermöglicht werden, ihre Berufserfahrung über die Regelarbeitsgrenze hinaus in die Justiz einzubringen und ihre Dienstzeit bis zur Vollendung des 67. Lebensjahrs auf Antrag zu verlängern.

Landesrichter- und Staatsanwältegesetz mit Augenmaß

Das neue Landesrichter- und Staatsanwältegesetz wird die Beteiligungsrechte beider Berufsgruppen in einem Gesetz zusammenführen. Es trägt der besonderen Stellung der Staatsanwaltschaft als ein auf Neutralität und Objektivität verpflichtetes Organ der Rechtspflege Rechnung. Die geplante Änderung soll außerdem Anwälte als beisitzende Richter in Richterdienstgerichten in die Beurteilung von richterlichem Verhalten mit einbeziehen.

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