News Tarifrunde 2017

Öffentlicher Dienst Hessen: 4,2 Prozent mehr Geld für Landesbeschäftigte – kostenloses Jobticket

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Die rund 45.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Hessen erhalten in zwei Stufen insgesamt 4,2 Prozent mehr Geld. So steigen die Gehälter zum 1. März um 2 Prozent – mindestens um 75 Euro – und ab 1. Februar 2018 um weitere 2,2 Prozent. Außerdem: Die Beschäftigten können per Jobticket den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr nutzen.

In zwei Stufen steigen die Gehälter der Landesbeschäftigten in Hessen. Um zwei Prozent zum 1. März 2017 – mindestens um 75 Euro – und weitere 2,2 Prozent zum 1. Februar 2018. Für Auszubildenden steigen die Vergütungen zu den gleichen Zeitpunkten um jeweils 35 Euro.

Regelungen im Einzelnen

  • +2,0 Prozent ab dem 1. März 2017
  • Sozialkomponente von mindestens 75 Euro
  • +2,2 Prozent ab dem 1. Februar 2018
  • Auszubildende erhalten zum 1. März 2017 und ab 1. Februar 2018 jeweils 35 Euro mehr sowie einen zusätzlichen Urlaubstag
  • In den Entgeltgruppen 9 bis 15 wird eine neue Stufe 6 eingeführt.
  • Ab dem 1.März 2018 erfolgen Höhergruppierungen unter Beibehaltung der gleichen Stufe (stufengleiche Höhergruppierung).
  • Ab dem 1.Januar 2018 können Landesbeschäftigte die öffentlichen Nahverkehrsmittel in ganz Hessen kostenfrei nutzen.
  • bis zu rund 1.000 Euro Fachkräftezulage, insbesondere bei technischen Berufen, wie z.B. in der IT oder für Ingenieure
  • ein hessenweites Jobticket für den öffentlichen Personennahverkehr für alle Landesbediensteten ab dem 1. Januar 2018
  • Zusätzliche Unterstützung für Forstbeschäftigte, die ihren eigenen PKW im Dienst nutzen.

Niveau des Abschlusses der anderen Bundesländer

Der Verhandlungsführer für die Gewerkschaften, Wolfgang Pieper, betont: „Der Abschluss erreicht das Niveau des Abschlusses der anderen Bundesländer in der Tarifgemeinschaft der Länder. Wir konnten sogar noch einige Regelungen treffen, die über den TdL-Abschluss hinausgehen. Das Ergebnis ist insofern ein großer Erfolg unserer Verhandlungen und der Kolleginnen und Kollegen, die sich aktiv in die Tarifauseinandersetzung eingemischt haben.“


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Verbot, das Gesicht im Dienst zu verhüllen

In den Tarifvertrag aufgenommen wurde im Bereich der Regelungen zu Dienstkleidung ebenfalls ein Verbot, das Gesicht im Dienst zu verhüllen. Wolfgang Pieper: „Hier geht es darum, dass Amtsträger klar erkennbar sein sollen. Es geht darum, wie tritt der Staat in Form seiner Beschäftigten den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber? Die Beschäftigten sollen für den Bürger klar erkennbar sein.“ ver.di stellt klar: Von dieser Regelung seien Trägerinnen von Kopftüchern nicht betroffen. „Wir betrachten das in dieser Form als eine gesellschaftlich adäquate Regelung. Für das Land war das eine Bedingung, um überhaupt zu einem tragfähigen Abschluss zu kommen.“

Jobticket für hessische Landesbeschäftigte

Das Jobticket gilt zu jeder Tag- und Nachtzeit für ganz Hessen für den Nah- und Regionalverkehr, mit üblichen Mitnahmeregeln: Partner fahren also beispielsweise ab 19 Uhr unter der Woche kostenlos mit sowie am gesamten Wochenende. Kinder sind immer kostenfrei mit dabei. „Das macht den Job beim Land noch attraktiver und sorgt für weniger Emissionen. Ein gutes Beispiel, wie wir Ökologie und Ökonomie in Einklang bringen“, sagte der hessische Innenminister Peter Beuth. Der Tarifvertrag lege zudem bewusst einen Schwerpunkt auf das Thema Fachkräfte. „Wir wollen unsere klugen Köpfe im Landesdienst halten und gleichzeitig neue gewinnen. Unsere neue Zulage macht das Land auch konkurrenzfähiger. Sie richtet sich gezielt an Ärzte, Ingenieure und IT-Beschäftigte“, so der Minister.

Übertragung auf Beamte gefordert

ver.di wird zu dem Tarifergebnis seine Mitglieder befragen. Sie werden es in den nächsten Wochen bewerten und darüber abstimmen. Dann wird die hessische Tarifkommission endgültig über die Annahme entscheiden. Der hessische ver.di Landesbezirksleiter Jürgen Bothner fordert die Landesregierung auf, dieses Ergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Landesbeamten zu übertragen.“ Es ist unerträglich, dass die hessischen Beamten die gleiche Arbeit verrichten wie Landes- oder Kommunalbeschäftigte und trotzdem nicht gleich bezahlt werden. Das muss ein Ende haben. Gleiches Geld für gleiche Arbeit!“

Eckpunkte der Tarifeinigung gibt es auf der Internetseite des hessischen Innenministeriums…

 

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