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Vergleich PKV oder GKV: Welche Krankenversicherung lohnt sich für Beamte?

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Beamte sind nicht an die gesetzliche Versicherungspflicht gebunden und können unabhängig vom Einkommen in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Doch lohnt sich auch eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV)? Die Fakten im Vergleich.

Gesetzlich oder privat versichern: Kosten und Leistungen entscheiden

Beamte und Beamtenanwärter sowie ihre Kinder und Ehepartner erhalten vom Dienstherrn zwischen 50 und 80 Prozent der beihilfefähigen Gesundheitsaufwendungen erstattet. Für die restlichen Kosten müssen sie entweder in eine private Krankenversicherung eintreten oder auf die Beihilfeleistungen verzichten und sich gesetzlich versichern. Bei der gesetzlichen Krankenkasse zahlen sie jedoch im Gegensatz zu Angestellten den gesamten Krankenversicherungsbeitrag aus der eigenen Tasche.

Spezielle Beihilfetarife bieten Vorteile

Die private Krankenversicherung bietet hingegen spezielle Beihilfetarife an, deren Beiträge in der Regel weit unter den Kosten für die gesetzliche Versicherung liegen. Aus diesem Grund wählen viele Beamte eine private Absicherung. Mit anderen Worten: Für Beamte lohnt sich die Private Krankenversicherung (PKV) oftmals mehr, da hier die Beiträge in der Regel günstiger und die Leistungen umfangreicher sind.

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PKV: Chefarztbehandlung für Beamte

Darüber hinaus können sich Beamte bei der privaten Krankenversicherung je nach Tarif erweiterte Leistungen sichern, die über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise die Chefarztbehandlung, Kostenerstattung für Zahnleistungen sowie die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt.

Private Krankenversicherung für Beamte sinnvoll?

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PKV: Keine kostenlose Absicherung für Familienmitglieder

Einen wichtigen Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung bietet die private jedoch nicht, denn es gibt keine kostenlose Familienmitversicherung. Das heißt, Ehepartner und Kinder erhalten zwar Beihilfe, müssen aber selbständig über die private Krankenversicherung abgesichert werden. Einen Kostenvorteil bringt dies gesetzlich versicherten Beamten aber durch die sehr günstigen Restkostentarife in der PKV meist nicht. Wer nicht gerade eine Großfamilie zu versorgen hat, fährt trotz fehlender Familienversicherung als Beamter mit der privaten Krankenversicherung besser.

Lohnt PKV für Angestellte im öffentlichen Dienst?

Während Beamte ohne ein Mindesteinkommen in die PKV wechseln können, müssen Angestellte im öffentlichen Dienst ein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze (Stand 2016: 56.250 Euro brutto jährlich) beziehen. Da sie keine Beihilfe erhalten, sind die Beiträge in der privaten Krankenversicherung für sie höher. Sie erhalten zudem den Arbeitgeberanteil und müssen den Krankenversicherungsbeitrag auch für die gesetzliche Krankenkasse nicht komplett allein aufbringen. Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist für Angestellte des öffentlichen Dienstes daher schwieriger und sollte genau durchdacht werden.

Besonderheiten beim Wechsel in die PKV für Beamte

Bei der privaten Krankenversicherung kann der Versicherungsantrag bei bestehenden Vorerkrankungen unter Umständen abgelehnt werden. Für Beamte gibt es hierbei jedoch eine Besonderheit. In einer freiwilligen Selbstverpflichtung haben sich die meisten privaten Krankenversicherer dazu bereit erklärt, bisher freiwillig gesetzlich versicherte Beamte, Beamtenanfänger (ausgenommen Beamte auf Widerruf) und andere Beihilfeempfänger unter Einhaltung bestimmter Fristen auch dann aufzunehmen, wenn schwere Vorerkrankungen bestehen – die sogenannte Öffnungsklausel. Des Weiteren dürfen keine Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge über 30 Prozent erhoben werden. Damit haben Beamte weitaus leichteren Zugang zur privaten Krankenversicherung als Selbständige oder gutverdienende Angestellte. Der PKV-Verband stellt hierzu eine kostenlose Info-Broschüre bereit.

Beamte: Rückkehr aus der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung?

Wenn ein Beamter sich erst einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat, dann ist eine Rückkehr zu einer gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nicht mehr möglich. Bis ins Pensionsalter bleiben Staatsdiener somit in der PKV. Im Prinzip ist eine Rückkehr in die private Versicherung nur dann vorgesehen, wenn vor dem abgeschlossenen 55. Lebensjahr eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze aufgenommen wird.

PKV-Tarifwechsel teilweise möglich – Anbieterwechsel oft ungünstig

Wer als Beamter jedoch unzufrieden mit seinem Anbieter ist, kann diesen wechseln. Häufig ist dieser Schritt allerdings nicht empfehlenswert, da die Prämien durch das gestiegene Einstiegsalter beim neuen Versicherer erhöht sind. Alternativ ist manchmal allerdings ein Tarifwechsel möglich, wodurch sich die monatlichen Beiträge reduzieren lassen.

Mehr Infos zum Thema gibt es hier…

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