Kategorie: Beihilfe für Beamte

Beihilfe für Beamte: Unterstützung zur PKV

Beamte sind in der Regel privat krankenversichert (PKV). Werden sie oder eines ihrer Kinder oder der Ehepartner krank, dann zahlt der Dienstherr (also der jeweilige Arbeitgeber) eine finanzielle Unterstützung in Form der Beihilfe. Sie wird auch bei Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter gezahlt. Es gibt in Deutschland ein Beihilferecht für Bundes-, Landes- und Kommunalbeamten.

++Auf dieser Seite erscheinen Nachrichten zur Beihilfe – siehe weiter unten. ++

Was ist Beihilfe?

Als Beihilfe bezeichnet man die beamtenrechtliche Krankenfürsorge für Beamte, Richter und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Somit ist die Beihilfe ein eigenständiges Krankenversicherungssystem. Es ergänzt die Alimentation des Dienstherrn und tritt an die Stelle des Arbeitgeberzuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung bei den tarifbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst.

Was bringt Beamten die Beihilfe?

Durch die Beihilfe erfolgt eine anteilige Erstattung notwendiger und angemessener Krankheitskosten nach den sog. Bemessungssätzen. Diese sind personenbezogen gestaffelt. Als Beispiel: Nach den Beihilfevorschriften des Bundes beträgt der Bemessungssatz für beihilfeberechtigte Personen 50 v. H. (bei zwei und mehr Kindern 70 v. H.), für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehegattinnen bzw. Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner 70 v. H. und für Kinder 80 v. H. Fast alle Länder, dort arbeiten die meisten Beamten, haben eigenständige Regeln zur Beihilfe.

PKV und Beihilfe

Für den Rest der Kosten haben die beihilfeberechtigten Personen aus den Dienstbezügen selbst Vorsorge zu treffen. Hier hiefür bieten die private Krankenversicherungsunternehmen (PKV) Optionen an.

Beamte weisen Kosten nach für Beihilfe

Konkret wird die Beihilfe für Beamte auf Antrag von dem jeweiligen Dienstherrn prozentual oder pauschal nach Vorlage der (vom Beihilfeberechtigten zuvor privat bezahlten) Rechnungen für gesundheitsbezogene Ausgaben gewährt. Erstattet werden 50 Prozent bis 80 Prozent der Aufwendungen, je nach Familiensituation und Bundes- bzw. Landesrecht. In der Regel werden dabei nur „beihilfefähige“ Aufwendungen berücksichtigt und Selbstbehalte abgezogen. Die Beilhilfe ist ein Grund, warum sich die private Krankenversicherung für viele Beamte trotz der hohen Beiträge häufig noch lohnt. In Hamburg wird seit August 2018 eine pauschale Beihilfe für Beamte gezahlt, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Gewerkschaften fordern seit langem, dass auch Beamte Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden können.

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