TVöD – Entgelttabellen und Infos zur Eingruppierung

Die aktuellen Entgelttabellen TVöD für Bund, Kommunen, Krankenhäuser finden Sie hier…

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TVöD Bund und Kommunen

Der TVöD wird zwischen den öffentlichen Arbeitgebern (Bundesministerium des Innern und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und den Gewerkschaften geschlossen. Seit 1. Oktober 2005 gilt in dem TVöD eine einheitliche Entgelttabelle für die Tarifbeschäftigten. Sie besteht aus 15 Entgeltgruppen (1–15) sowie 2 Grundstufen (1–2) und 4 Entwicklungsstufen (3–6). Der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe erfolgt dabei in der Regel nach der Dauer der Berufserfahrung beim gleichen Arbeitgeber. So ist der Aufstieg von Grundstufe 1 auf 2 nach 1 Jahr, von Stufe 2 auf 3 nach weiteren 2 Jahren, von Stufe 3 auf 4 nach weiteren 3 Jahren, etc. vorgesehen. Die Dauer der Zeiten des Aufstiegs ab Stufe 3 kann leistungsbezogen verlängert oder verkürzt werden. Ein nach dem 1. Oktober 2005 neu eingestellter Mitarbeiter benötigt – sofern er immer in der gleichen Entgeltgruppe bleibt – 15 Jahre, um von Grundentgeltstufe 1 in Erfahrungsstufe 6 zu kommen. In den Entgeltgruppen 9–15 findet die Erfahrungsstufe 6 nur Anwendung für Beschäftigte der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Für Beschäftigte des Bundes und der Länder endet der „Aufstieg“ somit mit der Erfahrungsstufe 5. Hier geht es zur Entgelttabelle für den Bund und für die Kommunen.

TVöD Sozial- und Erziehungsdienst

Im TVöD werden nicht nur die Entgelttabellen Bund und Kommunen festgelegt sondern noch weitere Sonderbereiche, die so genannten Besonderen Teile. Dazu gehört der Sozial- und Erziehungsdienst. Für die Beschäftigten wurde 2015 ein neuer Tarifvertrag zur Neugruppierung verschiedener Berufsgruppen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften vereinbart. Die Entgelttabelle gibt es hier…

TVöD Krankenhäuser

Der TVöD Krankenhäuser gilt für alle Beschäftigten, die bei einem kommunalen Krankenhaus arbeiten. Die kommunalen Krankenhäuser leisten eine wesentliche Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Rund 460.000 Beschäftigte profitieren von den tarifvertraglichen Regelungen im Bereich der kommunalen Krankenhäuser. Seit 2017 gilt hier die neue Entgelttabelle TVÖD-P.

TVöD Sparkassen

Der besondere Teil des TVöD Sparkassen gilt für Beschäftigte der Sparkassen, die Mitglied in einem Verband der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind.  Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, die auf der Basis des Kreditwesengesetzes (KWG), des Sparkassengesetzes ihres Bundeslandes und ihrer Satzung Bankgeschäfte betreiben. Rund 213.000 Beschäftigte arbeiten im Tarifbereich der VKA bei den Sparkassen. Die Entgelttabellen für den Bereich der Sparkassen gibt es hier…

Tarifvertrag der Länder (TV-L)

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist aus den anfangs gemeinsam geführten Tarifverhandlungen im Jahr 2004 vorzeitig ausgeschieden. Sie hat stattdessen im Mai 2006 mit den Gewerkschaften einen eigenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) abgeschlossen. Der aktuelle Tarifvertrag für Beschäftigten in den Bundesländern hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2016. Die erste Entgelttabelle hat eine Laufzeit bis zum 29. Februar 2016. Zudem finden Sie hier die Entgelttabellen für Berlin und Hessen.

Infos zur Eingruppierung

Seit 1. Oktober 2005 gilt in jedem TVöD eine einheitliche Entgelttabelle für alle Beschäftigten (Tarifbeschäftigte). Sie besteht aus 15 Entgeltgruppen (1–15) sowie 2 Grundstufen (1–2) und 4 Entwicklungsstufen (3–6). Berufserfahrung beim gleichen Arbeitgeber ermöglicht in der Regel den Aufstieg in die nächsthöhere Stufe.

Es gilt: der Aufstieg von Grundstufe 1 auf 2 erfolgt nach 1 Jahr, von Stufe 2 auf 3 nach weiteren 2 Jahren, von Stufe 3 auf 4 nach weiteren 3 Jahren, etc. Ab Stufe 3 können die Dauer bis zum Aufstieg leistungsbezogen verlängert oder verkürzt werden. Ein nach dem 1. Oktober 2005 neu eingestellter Mitarbeiter benötigt – sofern er immer in der gleichen Entgeltgruppe bleibt – 15 Jahre, um von Grundentgeltstufe 1 in Erfahrungsstufe 6 zu kommen. In den Entgeltgruppen 9–15 wird Stufe 6 nur angewendet für Beschäftigte der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Für Beschäftigte des Bundes und der Länder enden die Eingruppierungsmöglichkeiten mit der Erfahrungsstufe 5.