Recht

Urteil: Keine Zulage im Bereitschaftsdienst für Wechselschicht

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Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat im September 2007 entschieden: Ein Anspruch auf die Wechselschichtzulage nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) besteht nicht, wenn der Schichtplan ausschließlich Bereitschaftsdienst vorsieht.

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 10. September 2007 – 12 SA 62/07

 

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