Recht

Urteil: Sonderzahlungsregelung ist rechtmäßig

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Nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) haben Beschäftigte, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Wer vor diesem Stichtag wegen Erreichens des gesetzlichen Rentenalters aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, erleidet nicht eine unzulässige altersbedingte Benachteiligung; denn der Anspruch auf die Sonderzahlung hängt nicht vom Alter des Beschäftigten ab.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. Dezember 2012 – 10 AZR 718/11

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