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Alarmstufe Notfallplan Gas in Deutschland: Was das bedeutet

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Das Wirtschaftsministerium hat die Alarmstufe des Notfallplans Gas in Deutschland ausgerufen. Wir zeigen, was das bedeutet und welche Folgen das hat?

Ende Juni 2022 hat Wirtschaftminister Robert Habeck die Alarmstufe des Gas-Notfallplans ausgerufen. Grund dafür sind die sinkenden Gaslieferungen aus Russland. Seit Mitte Juli wird zudem die North Stream I-Leitung gewartet. Dafür ist die Gaslieferung regulär eingestellt. Experten befürchten, dass nach der zehntägigen regulären Wartung weitere Gas-Importe nach Deutschland ausbleiben. Das hätte zu Folge, dass die Gasspeicher für den Herbst und Winter 2022/2023 nicht ausreichend gefüllt sind.

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Was ist der Notfallplan Gas?

Der Notfallplan Gas besteht seit 2012. Dieser wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) aufgestellt und danach alle vier Jahre aktualisiert. Die aktuelle Fassung von 2019 ist in der Zusammenarbeit mit der Gaswirtschaft und der Bundesnetzagentur erstellt worden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) rief am 30. März 2022 die erste Stufe (Frühwarnung) des Notfallplans Gas aus. Anlass war Russlands Drohung eines Lieferstopps, sollte die Bezahlung von Gaslieferungen nicht in Rubel erfolgen. Hintergrund war der am 24. Februar 2022 begonnene russische Überfall auf die Ukraine.

Am 23. Juni 2022 rief Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) aufgrund gedrosselter Gaslieferungen aus Russland die zweite Stufe (Alarmstufe) des Notfallplans Gas aus.

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Welche Stufen gibt es im Notfallplan Gas?

Im Notfallplan Gas sind drei Stufen vorgesehen. (Quelle: BMWK FAQ Liste – Notfallplan Gas)

  1. Frühwarnstufe im Notfallplan Gas

„In der ersten Stufe tritt ein Krisenteam beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, das aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen.

Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie, also Energie, um Schwankungen der Lastflüsse auszugleichen.“

  1. Alarmstufe im Notfallplan Gas

„Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure primär in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Stufe 1 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, kann die Bundesregierung allerdings auch zusätzlich unterstützend tätig werden, etwa indem sie Unternehmen der Gasversorgungskette hilft, bei starken Preisanstiegen zahlungsfähig zu bleiben oder indem sie Maßnahmen, die im Energiesicherungsgesetz festgelegt sind, ergreift.“

  1. Notfallstufe im Notfallplan Gas

Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage“, vor. Mit diesem Schritt kann die Bundesregierung im Rahmen des Energiesicherungsgesetz schnell umfangreiche Verordnungen zum Einsatz, zur Verteilung, zum Transport und zur Einsparung von Energie erlassen. Zudem kann die Bundesnetzagentur zum „Bundeslastverteiler“ eingesetzt werden, wenn die Gasmärkte nicht mehr funktionieren.

Der Bundesnetzagentur obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.“

Welche Maßnahmen laufen, um Gasversorgung zu sichern?

  • Einkauf von Gas
  • Sicherung der Liquidität der Akteure auf dem Markt für Gaseinkauf
  • Gasspeichergesetz
  • Befüllung des größten Gasspeichers Rehden sowie weiterer Gasspeicher
  • Zügiger Ausbau der LNG-Infrastruktur
  • Absicherung der Treuhandverwaltung GPG (nunmehr Securing Energy for Europe GmbH, SEFE)
  • Schutz von energie- und handelsintensiven Unternehmen
  • Gasreduktion im Stromsektor
  • Gasauktions-Modell zur Reduktion von Industriegas
  • Stärkung der Einspeicherung

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Notfallplan Gas: Was bedeutet die Alarmstufe für Bürgerinnen und Bürger?

Die Ausrufung der Alarmstufe als solche führt zunächst einmal zu keinen unmittelbaren Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher, teil das Wirtschaftsministerium mit. Klar sei, dass auch im Fall von Versorgungsengpässen private Haushalte und soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser besonders geschützt. Das heißt, auch bei einer Gasknappheit ist ihre Versorgung gewährleistet. Dabei gilt: Bisher ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nie eine Alarmstufe ausgerufen worden.

Das FAQ des Bundesministerums für Wirtschaft und Klimaschutz zum Thema Notfallplan Gas…

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