News

Arbeitsgericht: Einstweilige Verfügung gegen Deutsche Post abgelehnt

Deutsche Post
Anzeige

Das Arbeitsgericht Bonn hat einen Antrag von ver.di im einstweiligen Verfügungsverfahren abgewiesen, mit dem der Deutschen Post untersagt werden sollte, Beamte gegen den erklärten Widerspruch mit Tätigkeiten streikender Arbeitnehmer insbesondere in der Paketzustellung einzusetzen.

ver.di hatte das Verfahren mit der Begründung eingeleitet, die Deutsche Post setze in der laufenden Tarifauseinandersetzung Beamte unzulässigerweise auf Arbeitsplätzen streikender Arbeitnehmer ein. ver.di stützte sich dazu auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 1993. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass bei einem rechtmäßigen Streik der zwangsweise Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen unzulässig ist.

Beamte ersetzen keine Arbeitnehmer

Die Deutsche Post hatte argumentiert, dass die von ver.di benannten Beamten nicht mit Tätigkeiten streikender Arbeitnehmer beschäftigt worden seien. Außerdem sei der Streik rechtswidrig, da es eigentlich um die Ausgliederung von Zustellbezirken gehe.

Ungeklärte Fragen

Ein Sprecher des Gerichts: „Maßgebend für die Entscheidung des Gerichts war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dies hatte 1993 entschieden, dass ein ‚zwangsweiser Einsatz von Beamten auf einem bestreikten Arbeitsplatz‘ unzulässig ist. Aufgrund des streitigen Vortrags der Parteien dazu, ob Beamte in der Vergangenheit gegen ihren Widerspruch auf bestreikten Arbeitsplätzen eingesetzt worden sind, konnte das Gericht heute nicht zweifelsfrei feststellen, dass die Deutsche Post gegen dieses Verbot des Bundesverfassungsgerichts im gravierenden Umfang verstoßen hat. Nach der mündlichen Verhandlung blieben nach Auffassung des Gerichts nur noch wenige Einzelfälle übrig. Die Rechtsfrage, mit welchen Aufgaben Beamte während eines Streiks außerhalb ihrer regulären Tätigkeit gegen ihren Widerspruch beauftragt werden dürfen, konnte daher auch in der zweiten Runde der rechtlichen Auseinandersetzung über den Poststreik beim Arbeitsgericht Bonn ebenso nicht beantwortet werden wie die von der Deutschen Post aufgeworfene Frage, ob der Streik rechtswidrig sei.“

Berufung möglich

Ein vom Gericht in der Verhandlung vorgeschlagener Vergleich war zuvor zwar von ver.di angenommen, aber von der Post abgelehnt worden. Gegen das Urteil ist Berufung bei dem Landesarbeitsgericht Köln möglich.

ver.di bedauert Entscheidung

ver.di bedauert die Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn zum Einsatz von Beamten als Streikbrecher. Danach ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den von der Deutschen Post AG verfügten Einsatz von Beamten als Streikbrecher wegen der nicht hinreichend gesicherten Rechtslage der vorgelegten Fälle abgelehnt worden. Ein zuvor beiden Parteien vom Gericht vorgelegter Vergleich, der unter anderem einen Verzicht auf Streikbrechereinsätze von Beamten bis September 2015 vorgesehen hätte, war von der Deutschen Post abgelehnt worden.

ver.di prüft Rechtsmittel

„Der vom Gericht vorgeschlagene Vergleich hätte für Rechtssicherheit im Betrieb gesorgt. Dass die Deutsche Post dies abgelehnt hat, ist sehr bedauerlich“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. ver.di werde weitere Rechtsmittel prüfen. Unterdessen ist der Streik bei der Deutschen Post AG unvermindert fortgesetzt worden. Auch am Donnerstag befanden sich mehr als 32.000 Tarifbeschäftigte im unbefristeten Arbeitskampf. Dabei kommt es zu erheblichen Rückstaus bei der Bearbeitung und Zustellung von Paketen und Briefen.

Tarifkonflikt geht weiter

Auslöser des Tarifkonfliktes bei der Deutschen Post AG ist laut ver.di der Bruch des Vertrages zum Schutz vor Fremdvergabe durch den Aufbau von 49 Regionalgesellschaften für die Zustellung. Um diesen Vertragsbruch zu kompensieren, hatte ver.di zum 1. April die Bestimmungen zur Arbeitszeit gekündigt und fordert eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 36 Stunden bei vollem Lohnausgleich. Überdies fordert ver.di in der laufenden Entgeltrunde 5,5 Prozent mehr Geld. In der letzten Verhandlungsrunde vom 2. Juni hatte ver.di mit einem umfassenden Angebot versucht, die Post von einer einvernehmlichen Lösung zu überzeugen. Die Deutsche Post AG hatte dieses Angebot nicht angenommen. Daraufhin hatte ver.di die Verhandlungen für gescheitert erklärt und seit 8. Juni damit begonnen, die Beschäftigten des Unternehmens schrittweise in den unbefristeten Ausstand zu rufen.

Anzeige