Die Landesregierungen in Baden-Württemberg und Bayern haben Reisehinweise für Beamte und Landesangestellte in der Corona-Krise veröffentlicht.
So sagte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl: „Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit einem aktuellen ärztlichen Zeugnis nachweisen, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegen, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen – sie können zur Arbeit gehen.“
Beamte und Angestellte: Quarantäne im Home Office
Wer in Quarantäne muss, habe sicherzustellen, dass er nach der Rückkehr aus dem Urlaub im Homeoffice arbeiten kann. Sei das nicht möglich, müssen die Landesbeschäftigten Gleitzeitguthaben aufbrauchen oder Urlaub nehmen. „Falls diese aufgebraucht sind, müssen Beamtinnen und Beamte Urlaub unter Wegfall der Bezüge einsetzen“, so Strobl.
Baden-Württemberg: Reisen als autonome Entscheidung
Es steht Beamten und Arbeitnehmern frei, Reisen in Risikogebiete zu unternehmen. Die erforderliche Risikoabschätzung sei eine autonomen Entscheidung des Einzelnen überlassen. „Ich habe Vertrauen darauf, dass unsere Beschäftigten im Land diese Entscheidung verantwortungsvoll treffen“, so Strobl.
Bayern: Landesbeschäftigte sollen Corona-Risikogebiete meiden
Die bayerische Landesregierung hat ihren Beamten und Angestellten geraten, Corona-Risikogebiete zu meiden. Wer auf Grund einer Reise später in Quarantäne gesendet wird, muss daher unbezahlten Sonderurlaub nehmen. Ein Schreiben ist vor Beginn der Sommerferien an die Landesbeschäftigten versendet worden.