Beamte Berlin Karriere News

Beamte auf Probe Berlin: Laufbahnverordnung Anerkennung gleichwertiger Abschlüsse

Land Berlin: Beamte, TV L
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Das Land will BewerberInnen mit einem Studienabschluss einen leichteren Zugang zur Beamtenlaufbahn ermöglichen. Dafür wird die Laufbahnverordnung für den allgemeinen Verwaltungsdienst geändert.

Das Land Berlin beabsichtigt die Änderung der Laufbahnverordnung für den allgemeinen Verwaltungsdienst (LVO-AVD). Ziel ist es, geltende Standards für neue Zielgruppen zu erweitern. Eine entsprechende Verordnung hat der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz zur Kenntnis genommen.

Laufbahnbefähigung: Ausbildungsstandards anpassen

Mit der Änderung werden vor allem Ausbildungsstandards angepasst (§ 15 LVO-AVD). Konkret geht es um die direkte Laufbahnbefähigung für die gehobene Funktionsebene des nichttechnischen Verwaltungsdienstes. Diese sollen Absolventinnen und Absolventen, die beispielsweise das duale Studium „Öffentliche Verwaltung” an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) durchlaufen haben, künftig erhalten. Damit wird die direkte Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Probe bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen ermöglicht.

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Studienabschluss, Tätigkeit und dienstlicher Qualifizierung

Gleichzeitig geht es um die Anerkennung von gleichwertigen Abschlüssen im Sinne des Laufbahngesetzes (§ 8 Absatz 1 Nummer 3). Diese sollen bei einer Kombination aus geeignetem Studienabschluss, hauptberuflicher Tätigkeit und dienstlicher Qualifizierung künftig vorliegen (§ 15 Absatz 4 LVO-AVD).

Berlin: Nachwuchskräfte frühzeitig binden

Der Senator: „Im Personalbereich müssen wir uns großen Herausforderungen stellen. Bis 2029 werden voraussichtlich rund 44.000 Beschäftigte aus Altersgründen aus dem Landesdienst ausscheiden. Umso wichtiger ist es, Nachwuchskräfte frühzeitig durch gezielte Ausbildungs- und Studienprogramme zu binden und hoch qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen. Die aktuelle Änderung ist hierfür ein notwendiger Schritt.“

 

Die Vorlage wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet. Die Änderungen sollen im zweiten Quartal dieses Jahres in Kraft treten.

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