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Beamte Baden-Württemberg: Hinzuverdienst neu geregelt

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Pensionierte Beamte in Baden-Württemberg können künftig mehr hinzuverdienen. So soll zusätzliches Personal gewonnen werden, um etwa bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise zu helfen.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 9. November einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes beschlossen. Die bisherige Hinzuverdienstgrenze wird aufgehoben, wenn der öffentlichen Verwaltung in bestimmten Fällen ein akuter Mehrbedarf an qualifiziertem Personal entsteht, so wie aktuell im Flüchtlingsbereich.

Copyright: Uwe Schlick/pixelio.de

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Höchstgrenze aufgehoben – in Ausnahmefällen

Bisher galt eine Höchstgrenze für den Zuverdienst von pensionierten Beamtinnen und Beamten. Diese wird nun für bestimmte Ausnahmefälle aufgehoben und schafft damit attraktive Voraussetzungen, um Pensionärinnen und Pensionäre kurzfristig zur Unterstützung bei den Integrationsaufgaben zu gewinnen. „Damit schaffen wir die notwendigen Anreize, um den derzeitigen Mehrbedarf an qualifiziertem Personal zu decken“, begründete Finanz- und Wirtschaftsminister von Baden-Württemberg Nils Schmid.

Regel könnte ab Anfang Dezember 2015 gelten

Zur schnellstmöglichen Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren hat sich das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft für die sogenannte Vorgriffsregelung entschieden. Damit kann die Regelung, vorbehaltlich der Zustimmung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses, bereits ab Anfang Dezember angewandt werden.

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