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Beamte Berlin: Finanzielle Zuwendung für Dienstjubiläen

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Künftig erhalten Beamte und Richter im Land Berlin wieder eine finanzielle Zuwendung anlässlich von Dienstjubiläen. Innensenator Frank Henkel hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.

Der Gesetzentwurf sieht für künftige Dienstjubiläen eine Jubiläumszuwendung von 350 Euro bei einer Dienstzeit von 25 Jahren, von 450 Euro bei einer Dienstzeit von 40 Jahren und von 550 Euro bei einer Dienstzeit von 50 Jahren vor.

Gesetzentwurf zur Dienstjubiläen vorgelegt

Den Gesetzentwurf hat der Senat am 26. Januar auf Vorlage von Innen- und Sportsenator Frank Henkel zur Kenntnis genommen. Vor Beschlussfassung durch den Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus wird die Vorlage nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

„Zeichen besondere Wertschätzung“

Senator Henkel kommentiert: „Wir sehen die Wiedereinführung von Jubiläumszuwendungen als Zeichen der besonderen Wertschätzung für langjährig treu geleistete Dienste unserer Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter als wichtig und erforderlich an.“

Maximale Mehrkosten von rund 1,5 Millionen Euro

Durch die Wiedereinführung von Jubiläumszuwendungen werden dem Land Berlin ab 2016 maximale Mehrkosten von ca. 1,5 Mio. Euro jährlich entstehen. Die Mehrausgaben können aus den im Haushalt bereits veranschlagten Personalausgabeansätzen getragen werden.

Berlin zieht wieder gleich mit anderen Bundesländern

In der überwiegenden Anzahl der anderen Bundesländer und beim Bund werden den BeamtInnen anlässlich von Dienstjubiläen ebenfalls Jubiläumszuwendungen in vergleichbarer Höhe gewährt. So erhalten BundesbeamtInnen nach der Dienstjubiläumszuwendungsverordnung vom 18. Dezember 2014 nach 25 Jahren eine Dienstjubiläumszuwendung von 350 Euro, nach 40 Jahren von 500 Euro und nach 50 Jahren von 600 Euro.

Jubiläumszuwendung für 25, 40 und 50 Jahre

Bis Ende 2004 wurde den BeamtInnen sowie RichterInnen im Land Berlin bei einer Dienstzeit von 25, 40 oder 50 Jahren eine Jubiläumszuwendung gezahlt, und zwar zuletzt 306,78 Euro, 409,03 Euro bzw. 511,29 Euro. Im Jahr 2004 wurden die Rechtsgrundlagen für die Gewährung der Jubiläumszuwendung zur Senkung der Personalkosten und zur Deregulierung aufgehoben. Seit dem 1. Januar 2005 steht es den Dienstbehörden frei, den BeamtInnen sowie RichterInnen ihren Dank für die treu geleisteten Dienste anlässlich von Dienstjubiläen (auch) schriftlich auszusprechen.

Keine Zuwendung seit 2005

Der Dienstvorgesetzte kann darüber hinaus nach den entsprechenden Urlaubsvorschriften am Tag einer anlässlich des 25-, 40- oder 50-jährigen Dienstjubiläums erfolgenden Danksagung für den Rest dieses Tages Dienstbefreiung erteilen, sofern es die dienstlichen Verhältnisse zulassen. Eine finanzielle Honorierung erfolgte seit 1. Januar 2005 nicht mehr.

Hier geht es zur Presseerklärung…


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