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Beamte Hessen: 40 Millionen Euro Nachzahlung wegen alterdiskrimierender Besoldung

Daumen rauf
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Die rund 23.000 hessischen Beamtinnen und Beamten, die Widerspruch wegen alterdiskrimierender Besoldung eingelegt haben, können sich freuen: Sie erhalten im Oktober eine Nachzahlung.

Rund 23.000 hessische Beamtinnen und Beamte werden zeitnah Nachzahlungen von der Hessischen Bezügestelle (HBS) erhalten. Die Hessische Landesregierung rechnet mit einem Gesamtkostenvolumen von etwa 40 Millionen Euro. Für den Großteil der Beamtinnen und Beamten werden die Auszahlungen voraussichtlich schon im Oktober 2017 erfolgen. Die HBS wird die Zahlungen veranlassen, sodass keine weiteren Anträge der Staatsdiener nötig sind.


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Altersdiskriminierende Besoldung in Hessen

Anlass ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. April 2017 zur „Altersdiskriminierenden Besoldung in Hessen“. Das Gericht hatte entschieden, dass für Beamtinnen und Beamte neben dem Anspruch aus § 15 Abs. 2, § 24 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegen das Land Hessen als Arbeitgeber bzw. Dienstherr auch aus dem unionsrechtlichen Haftungsanspruch nach Richtlinie 2000/78/EG gegen das Land Hessen als Besoldungsgesetzgeber wegen des Unterlassens der Aufhebung der dem Gleichheitsgrundsatz zuwiderlaufenden Rechtsvorschriften ein Anspruch auf Entschädigung in Form einer pauschalen Zahlung von 100 Euro je Monat besteht. Dies ist nur dann der Fall, wenn sich die Besoldung auch in der Zeit nach dem sogenannten „Hennings/Mai“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. September 2011 weiterhin nach Vorschriften gerichtet hat, die die Höhe der Bezüge allein vom Lebensalter abhängig gemacht haben.

Beamtenbesoldung: Diskriminierung gelten machen

Der Tatbestand der Diskriminierung lag demnach in der monatlichen Bezügezahlung und musste von jeder Beamtin bzw. jedem Beamten individuell geltend gemacht werden. Das Land hat die Vorbereitungen für die Abwicklung abgeschlossen und die Bescheidung eingeleitet, die nach den vom Bundesverwaltungsgericht festgelegten Kriterien in jedem Einzelfall individuell zu erfolgen hat.

Mehrheit der Beamten, die widersprochen haben, bekommen Nachzahlung

Für die große Mehrheit der Widerspruchsführerinnen und Widerspruchsführer bedeutet das, dass sie voraussichtlich noch im Oktober 2017 mit der Auszahlung der Entschädigungszahlung rechnen können.

Internetseite der Hessischen Bezügestelle…

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