News

Beamte Hessen: Geplante Einschnitte bei Beihilfe werden umgesetzt

Anzeige

Die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen setzt ihren Plan um und streicht die Beihilfefähigkeit für Wahlleistungen bei stationären Krankenhausaufenthalten.

Auf Anfrage von oeffentlicher-dienst-news.de teilte das hessische Innenministerium mit: „Die Hessische Landesregierung hat sich eine generationengerechte Politik zum Ziel gesetzt, durch die die zukünftigen Generationen nicht weiter belastet werden sollen.“ Neben vielen anderen Konsolidierungsmaßnahmen sei dafür auch eine Anpassung der hessischen Standards bei der Gewährung von Beihilfe unumgänglich. Ziel sei es, die Vorgaben der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse zu erreichen. Bereits im Haushaltsjahr 2015 müssten hierfür 20 Millionen Euro bei der Beihilfe eingespart werden.

Copyright: pixelio.de/Uwe Schlick

Copyright: Uwe Schlick/pixelio.de

Landesregierung bietet Alternativen an

Die jetzt umgesetzte Änderung der Hessischen Beihilfeverordnung sehe daher eine Streichung der Beihilfefähigkeit für Wahlleistungen vor, teilte das Ministerium mit. „Dies bedeutet, dass zukünftig bei einer stationären Unterbringung im Krankenhaus keine Beihilfefähigkeit für ‚Chefarztbehandlung‘ und für ‚Zweibettzimmer‘ besteht.“ Dieser Wegfall der Beihilfefähigkeit für diese beiden Wahlleistungen betreffe alle Beihilfeberechtigten und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen. „Das Land bietet an, diese Leistungen weiter zu erbringen: Für einen monatlichen Beitrag in Höhe von 18,90 Euro der Bruttobezüge für alle Beihilfeberechtigen einer Familie. Die Änderungen gelten ab dem 1. November 2015“, erläutert das hessische Innenministerium.

Gewerkschaft kritisiert Vorgehen

Die Deutsche Steuergewerkschaft zeigte sich „entsetzt“. Der hessische Landesvorsitzende Michael Volz erklärte: „Nicht nur wegen der Inhalte der Änderungen – gegen die wir nachhaltig opponiert haben – die zusätzlichen Krankenkostenzahlung für den Beamtenbereich bedeuten, sondern insbesondere hinsichtlich des sich fortsetzenden Umgangs mit den Beschäftigten. Laut Steuergewerkschaft hatten die Beschäftigten zu Beginn der Herbstferien einen Brief mit den Änderungen erhalten.

ver.di kritisiert: „Kürzung bleibt Kürzung“

Auch ver.di kritisiert das Vorhaben. In einem Newsletter heißt es: „Vor dem Hintergrund der gesamten, personal-politischen Ausgangslage (geplante Nullrunde bis Juni 2016, jährliche 1 prozent-Steigerungen bis 2019, keine generelle Arbeitszeitverkürzung, Stellenstreichungen im Landesbereich) gibt es für ver.di keinen Grund, dem geplanten Wegfall der Wahlleistungen zuzustimmen. Wir lehnen sie ab. Kürzung bleibt Kürzung.“

Unattraktiver öffentlicher Dienst

Die Steuergewerkschaft Hessen zeigt sich besorgt, dass der öffentliche Dienst in Hessen so immer unattraktiver werde. „Verordnete Nullrunden, festgeschriebene 1-Prozent-Erhöhungen bei höchster Wochenarbeitszeit veranlassen viele Kolleginnen und Kollegen sich in anderen Bundesländern umzusehen und Hessen den Rücken zu kehren.“

Anzeige