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Beamte NRW: Landesregierung will Dienstrecht modernisieren

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Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will das Dienstrecht modernisieren. Ein Gesetzentwurf sieht Änderungen im Besoldung-, Versorgungs- und Dienstrecht vor. Jährliche Sonderzahlungen wie etwa das Weihnachtsgeld sollen als Gehaltsbestandteil ausgezahlt werden.

Zentrale Ziele des Gesetzentwurfs sind, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Flexibilisierung von Arbeitszeit und Freistellungsregelungen weiter zu verbessern. Arbeit und Familie sollen für die 347 000 Beamtinnen und Beamten des Landes noch besser miteinander vereinbar werden, heißt es in einer Erklärung. Das Ziel gehöre zu den zentralen Anliegen im Gesetzesentwurf für eine Dienstrechtsmodernisierung, den die Landesregierung auf den Weg gebracht hat. Künftig können sich Beamtinnen und Beamte im Landesdienst dann zum Beispiel für Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen bis zu 15 statt bisher 12 Jahre lang beurlauben lassen, und erhalten einen festen Rückkehranspruch aus familienbedingter Teilzeit oder Beurlaubung.

Gesundheitsmanagement einführen, Frauen fördern

Außerdem soll die Laufbahngruppenstruktur an die Entwicklung im Hochschulbereich angepasst werden. Personalentwicklung, Fortbildung und ein Behördliches Gesundheitsmanagement sollen nach Willen der Landesregierung als unverzichtbare Elemente einer modernen Personalverwaltung verankert werden. Auch in Sachen Gleichstellung will die Landesregierung voran kommen. Die Karrierechancen für Frauen sollen verbessert werden. Der öffentliche Dienst in NRW soll gerade für Spezialistinnen und Spezialisten attraktiver werden.

Fachkräfte sichern

„Mit dem modernisierten Dienstrecht sorgen wir dafür, dass das Land auch im verschärften Wettbewerb um Nachwuchskräfte ein attraktiver Arbeitgeber bleibt“, erklärte Finanzminister Norbert Walter-Borjans. „Mit Blick auf den demographischen Wandel wollen wir den individuellen Situationen der Familien gerecht werden“, sagte Innenminister Ralf Jäger.

Anspruch auf Fortbildung

In dem 371 Seiten umfassenden Gesetzesentwurf sind laut Landesregierung neben Verbesserungen im Besoldungs- und Versorgungsrecht auch Verbesserungen in der Aus- und Fortbildbildung vorgesehen: „Beamtinnen und Beamte erhalten künftig einen Anspruch auf Fortbildung. Sie können damit noch besser die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an eine moderne, kompetente Landesverwaltung erfüllen“, sagte Innenminister Ralf Jäger.

Sonderzahlung sollen Gehaltsbestandteil werden

Künftig sollen Beamtinnen und Beamte etwa ihre jährlichen Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld) als Gehaltsbestandteil bekommen. Die Zulagen von langjährigen Beschäftigten in Polizei, Feuerwehr, Justiz, Steuerfahndung und Verfassungsschutz werden außerdem wieder ruhegehaltfähig. „Wir wollen zusätzlich auch die Besoldung der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister verbessern“, erläutert Minister Walter-Borjans. Zudem sollen alle Beamtinnen und Beamten einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Versorgungsauskunft erhalten.

Gesetz soll ab 1. Juli 2016 gelten

Wie die NRW-Landesregierung Anfang Oktober mitteilte, liegt der Gesetzentwurf aktuell den Gewerkschaften und Berufsverbänden zur Anhörung vor. Das Gesetzvorhaben soll laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein und am 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Den Gesetzentwurf als pdf-Datei gibt es hier…

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