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Beamte Sachsen-Anhalt: Pensionsaltersgrenzen werden vorerst nicht angehoben

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Beamtinnen und Beamte in Sachsen-Anhalt müssen vorerst nicht länger arbeiten. Ein Gesetzesvorhaben der Landesregierung ist nun gescheitert.

Das bereits im August 2014 auf den Weg gebrachte Gesetzpaket ist nun in Verhandlungen der Koalitionsfraktion gescheitert. Der Entwurf sah eine schrittweise Anhebung der Pensionsaltersgrenzen sowie einer Vollregelung der Altersversorgung der Beamten vor. „Die Beamten werden sich über die Schonfrist freuen und nicht fragen, was Koalitionsvereinbarungen eigentlich wert sind. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben. Wir sind uns sicher, dass die beamtenrechtlichen Altersgrenzen nach den Landtagswahlen schnell wieder Thema sein werden“, sagte der stellvertretende Landesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (dbb) in Sachsen-Anhalt Ulrich Stock.

Personalsituation ist hausgemacht

Er kritisiert, dass die Anhebung der Altersgrenzen lediglich dazu diene – wie auch in der Rentenversicherung – das Versorgungsniveau abzusenken. Die deutlich angespannte Personalsituation sei durch die Landesregierung hausgemacht und könne durch Neueinstellungen entschärft werden, so Stock.

Längere Lebensarbeitszeit ist keine Lösung

Der dbb bewertet die beabsichtigte schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte auf 67 Jahre und der besonderen Altersgrenze auf 62 Jahre grundsätzlich kritisch. Eine Verlängerung der Arbeitszeit, sei nicht die Antwort auf die Herausforderungen des demografischen Wandels. Nötig seien flexible Regelungen des Ruhestandseintritts auf freiwilliger Basis. Diese könnten auch Probleme mit weiteren belasteten Berufsgruppen lösen.

Weitere Vorschläge liegen vor

Der dbb schlägt zudem vor, für Beamte im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst und Vollzugsbeamte in Wechsel- und Schichtdiensten die Altersgrenze von 62 Jahren um jeweils einen Monat pro Jahr geleisteten Wechsel- und Schichtdienstes bis zum maximalen 60. Lebensjahr abzusenken.

Landesregierung plante Veränderungen bei Polizei und Feuerwehr

Hintergrund: Der Gesetzentwurf der Landesregierung sah vor, die beamtenrechtliche Regelaltersgrenze ab 2016 schrittweise von bisher 65 auf 67 Lebensjahre anzuheben. Die Anhebung sollte mit dem Geburtsjahrgang 1951 beginnen und mit dem Jahrgang 1964 enden. Wie im Renteneintritt wäre ab dem Jahr 2031 auch im Beamtenrecht die Altersgrenze mit 67 erreicht. Auch die besondere Altersgrenze für Vollzugsbeamte, also für Polizeivollzugsbeamte, Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst und Strafvollzugsbeamte, sollte beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1951 schrittweise von derzeit 60 auf 62 Jahre erhöht werden.

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