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Beamte: Schleswig-Holstein erhöht Bezüge für Anwärter und führt 25-jähriges Dienstjubiläum wieder ein

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Die Landesregierung in Schleswig-Holstein erhöht die Bezüge für Beamtenanwärter und führt zudem die Zuwendung für das 25-jährige Dienstjubiläum wieder ein. Zudem profitieren verschiedene Beamtengruppen und das Beihilferecht soll transparenter werden. Ein Zuschuss zur PKV soll Beamte in der Elternzeit unterstützen.

Die Landesregierung will den öffentlichen Dienst im Norden attraktiver machen. Schleswig-Holstein konkurriert mit Bremen, Hamburg und Niedersachsen um den Nachwuchs. Mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen will die Landesregierung in Kiel nun in eigener Sache Werbung machen: Demnach sollen die Bezüge für Anwärterinnen und Anwärter sowie für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare steigen.

Beamtenbesoldung: Einstiegsämter werden angehoben

Die Beamtenbesoldung in einigen Einstiegsämtern sollen angehoben werden. Und: rückwirkend soll die Zuwendung für das 25-jährige Dienstjubiläum wiedereingeführt werden. „Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Land wird mit dem vorliegenden Paket weiter gesteigert“, sagte Finanzministerin Monika Heinold. Das Kabinett hat Ende März einen Gesetzentwurf zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften auf den Weg gebracht.

Beamte Schleswig-Holstein: Zuschläge zur PKV in Elternzeit

Die Regierung in Schleswig-Holstein will außerdem Zuschläge für die private Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte in Elternzeit einführen. Die gesetzlichen Änderungen sollen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten, teilte die Regierung mit. Zuvor müssen noch Kabinett und Landtag zustimmen. Die Gesamtkosten belaufen sich insgesamt auf 4,5 Mio. Euro. Davon fallen 3 Mio. Euro jährlich und 1,5 Mio. Euro einmalig für die rückwirkende Zuwendung für das 25-jährige Dienstjubiläum an. Verbesserungen ergeben sich zudem im Bereich der Beihilfe. Die jährlichen Kosten betragen ebenfalls 3 Mio. Euro.

Beihilfe in Schleswig-Holstein wird transparenter

Klar sei, dass man weitere Schritte brauche, um den Landesdienst noch attraktiver zu gestalten, so Heinold. „Deshalb haben wir uns vorgenommen, die Gehalts- und Besoldungsstruktur zu überarbeiten, um ausreichend Fachkräfte für die öffentliche Verwaltung zu gewinnen. Dafür werden wir 2019 ein Konzept vorlegen.“ Die Regierung hat auch im Beihilferecht verschiedene Änderungen auf den Weg gebracht. So sind Ernährungsberatungen künftig erstattungsfähig. Im Bereich der Heilmittelaufwendungen werden Leistungen künftig durchschnittlich um rund 20 Prozent höher erstattet. Dies betrifft u.a. Krankengymnastik.

Schleswig-Holstein: Maßnahmen zur Besoldung im Überblick

  • Fortentwicklung bzw. strukturelle Erhöhung der Anwärterbezüge und der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
  • Anhebung von Einstiegsämtern im Justizwachtmeisterdienst von A 3 nach A 4
  • sowie in der Laufbahngruppe 1 im 2. Einstiegsamt von A 6 nach A 7 (allg. Dienste, Verwaltungsdienst in Justizvollzugsanstalten und für den Laufbahnzweig Fischereiverwaltung in der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste)
  • Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten des Landesrechnungshofes in die Amtszulage gemäß Fußnote 15 zu Besoldungsgruppe A 13 (LG 2.1),
  • Wegfall der bis 31.12.2019 vorgesehenen Befristung des Zuschlags bei Weiterarbeit über die Altersgrenze im Vollzeitbeschäftigungsverhältnis
  • Einführung eines Zuschusses zur privaten Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte in Elternzeit
  • rückwirkende Wiedereinführung einer Zuwendung bei einer Jubiläumsdienstzeit von 25 Jahren

Die Meldung der Landesregierung…

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