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Beamtenbesoldung Brandenburg: Landesregierung überträgt Tarifergebnis – Beamte erhalten mehr Geld

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Beamte in Brandenburg haben Grund zur Freude: Sie erhalten rückwirkend zum 1. Januar mehr Geld. Die Landesregierung überträgt das Tarifergebnis der Länder auf die Beamten.

Demnach erhalten Brandenburgs BeamtInnen, RichterInnen sowie die PensionärInnen rückwirkend zum Jahresbeginn 2017 und in einer weiteren Stufe zum Jahresanfang 2018 mehr Geld. Die Dienst- und Versorgungsbezüge steigen zum 1. Januar 2017 um 2,65 Prozent (abzüglich 0,2 Prozent für Versorgungsrücklage) und ab 1. Januar 2018 um weitere 2,85 Prozent, teilte die Landesregierung mit.

Zeit- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses

Die Erhöhung umfasst damit neben der zeit- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Beamtenbereich eine zusätzliche Erhöhung der Besoldung für Beamte/innen, Richter/innen sowie für Versorgungsempfänger/innen um zweimal 0,5 Prozent.

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Beamte fair beteiligen

Finanzminister Christian Görke teilte mit, dass der „Kraftakt“ gerechtfertigt sei, weil die Landesregierung die mehr als 34.000 Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, die 8.900 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie die rund 22.000 Tarifbeschäftigten und rund 300 Auszubildenden des Landes fair und sozial an der positiven Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse beteiligen wollen.

Abkopplung nicht zulassen

Innenminister Karl-Heinz Schröter betont: „Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten ist richtig und notwendig, weil eine Abkoppelung der Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung nicht zugelassen werden darf. Das Land Brandenburg könne sich diese Übertragung dank der guten Steuereinnahmen der letzten Jahre auch leisten. Auch die zusätzliche Erhöhung der Beamtenbesoldung sei dieses Mal „angemessen und vertretbar“.

Föderalismusreform und die Folgen

Durch die Föderalismusreform haben sich die Besoldungsstrukturen in Deutschland mittlerweile zu sehr auseinander entwickelt; Brandenburg liegt dabei im unteren Viertel der Länder. Dieser „unguten Spreizung der Besoldung für dieselbe Arbeit muss entgegengewirkt werden“. Das dient auch der Sicherung der Zukunftsperspektiven des Öffentlichen Dienstes. Es sei richtig gewesen, in finanzpolitisch schwierigen Zeiten auf Einkommenszurückhaltung zu bestehen. „Aber heute ist die Lage anders“, so Schröter. Der öffentliche Dienst sei kein Sparschwein. Der Vorschlag der Landesregierung setzt ein klares Signal für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Der DGB lobt die Besoldungsanpassung als „ein starkes Signal an Fachkräfte“, schließlich konkurriere Brandenburg bundesweit mit anderen öffentlichen und privaten Arbeitgebern.

Gesetzesverfahren wird eingeleitet

Die erste Besoldungsanpassung wird rückwirkend zum 1. Januar 2017, die zweite zum 1. Januar 2018 erfolgen. Die im Tarifbereich vereinbarte Sozialkomponente von monatlich 75 Euro wird zugunsten einer linearen Erhöhung der Bezüge von 0,15 Prozent aufgelöst. Die Anwärterbezüge werden um jeweils 35 Euro angehoben. Das dafür notwenige Gesetzesverfahren werde in Kürze eingeleitet werden. Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe, die durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 zur Richterbesoldung und vom 17. November 2015 zum sächsischen Besoldungsrecht geprägt worden sind, würden berücksichtigt.

Die Mitteilung der Landesregierung Brandenburg gibt es hier…


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