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Beamtenbesoldung Schleswig-Holstein: Besoldungsstruktur wird verbessert

TVöD Tarif Gehalt öffentlicher Dienst
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Die Landesregierung von Schleswig-Holstein verbessert die Besoldungsstruktur der Beamtinnen und Beamten. Zusätzlich zur geplanten Umsetzung der jeweiligen Tarifabschlüsse soll die Besoldung in vier Schritten um insgesamt 1 Prozent angehoben werden. Wie bisher erhalten untere Besoldungsgruppen, Familien sowie Anwärterinnen und Anwärter eine jährliche Sonderzahlung.

Der Fachkräftemangel sei längst Realität. „Wir müssen uns anstrengen, um als öffentlicher Arbeitgeber auch im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern attraktiv zu bleiben. Unser Ziel ist es, im Ländervergleich in das Mittelfeld aufzurücken“, so Finanzministerin Heinold

Beamtenbesoldung Schleswig-Holstein 2020 bis 2024: Strukturelle Erhöhung um insgesamt 1 Prozent

Vorgesehen ist eine strukturelle Erhöhung der Besoldung um insgesamt 1 Prozent in vier Schritten:

  • zum 1. Januar 2021 um 0,2 Prozent
  • zum 1. Januar 2022 um 0,2 Prozent
  • zum 1. Januar 2023 um 0,3 Prozent
  • zum 1. Januar 2024 um 0,3 Prozent

Beamtenbesoldung Schleswig-Holstein: zusätzlich zur Übertragung des Tarifabschlusses

Die Erhöhung findet zusätzlich zur Übertragung des Tarifabschlusses mit einem Gesamtvolumen von 7,8 Prozent statt. Von 2019 bis 2021 steigt die Besoldung damit um insgesamt 8 Prozent. Auch die Erhöhungen ab 2021 setzen auf der Übertragung kommender Tarifabschlüsse an. In 2020 erhalten alle aktiven Beamtinnen und Beamten wie bereits in 2019 eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro und alle Anwärterinnen und Anwärter eine Einmalzahlung in Höhe von 50 Euro.

Beamtenbesoldung Schleswig-Holstein 2021: Einstiegsbereich der Besoldungsgruppen werden ab 2021 angehoben

Um den öffentlichen Dienst für Nachwuchskräfte attraktiver zu machen, werden die Grundgehälter im Einstiegsbereich aller Besoldungsgruppen ab 2021 angehoben. Mit einem Anteil von 0,4 Prozent an dem Gesamtvolumen ist diese Maßnahme der letzte Schritt der Übertragung des Tarifabschlusses der Länder auf den Beamtenbereich. Die unteren Besoldungsgruppen A2 bis A4 werden gestrichen. Dies betrifft das Einstiegsamt im Justizwachtmeisterdienst, das künftig auf die Besoldungsgruppe A5 angehoben wird.

Beamte: Altersgeld für freiwilliges Ausscheiden

Für Beamtinnen und Beamte, die freiwillig aus dem Dienst ausscheiden, wird ein Altersgeld eingeführt. Bislang findet bei einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung statt. Mit dem Altersgeld bietet das Land künftig die Möglichkeit, Ansprüche auf Alterssicherung für den Zeitraum des im Beamtenverhältnis geleisteten Dienstes mitzunehmen.

 Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit wird neustrukturiert

Auch die Regelung zum Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit wird in Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts neu strukturiert. Der Zuschlag beträgt künftig die Hälfte der Differenz zwischen der aufgrund des Teilzeitverhältnisses zustehenden Besoldung und der Vollzeitbesoldung. 

Jährliche Sonderzahlung bleibt wie gehabt für Besoldungsgruppen bis A10 

Von der Verbesserung der Besoldungsstruktur unberührt bleibt die bisherige Regelung zu jährlichen Sonderzahlungen. Wie bisher erhalten Beamtinnen und Beamte in den Besoldungsgruppen bis A10 mit den Dezemberbezügen einen Festbetrag von 660 Euro, Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Besoldungsgruppen bis A10 erhalten 330 Euro. Hinzu kommen 400 Euro pro Kind für alle Beamtinnen und Beamten, unabhängig von der Besoldungsgruppe. Hierfür sind im Haushalt jährlich 25 Mio. Euro veranschlagt. 

DGB: Zusätzliche Steigerung der Besoldung ein richtiges Signal

Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht Licht und Schatten bei dem Vorstoß: „Mit der geplanten Anhebung der Grundgehälter in den ersten Erfahrungsstufen hat die Finanzministerin gegenüber den Gewerkschaften Wort gehalten.“ Damit werde die Attraktivität der Besoldung für neue Beamtinnen und Beamte deutlich gestärkt. „Auch die zusätzliche Steigerung der Besoldung und Versorgung um 1,0 Prozent von 2021 bis 2024 ist ein richtiges Signal. Insgesamt bleiben die bisherigen Vorstellungen der Landesregierung jedoch deutlich hinter den Forderungen und Erwartungen des DGB und seiner Gewerkschaften zurück“, heißt es in einer Erklärung.

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