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Beihilferecht: Berlin entlastet Beamte rückwirkend – Pauschale entfällt

AVR Diakonie
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Seit 2003 mussten sich Berliner Beamtinnen und Beamte mit einer Pauschale an der Beihilfe beteiligen. Der Senat hat nun beschlossen, diese Kostendämpfungspauschale rückwirkend abzuschaffen.

Die Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht ist rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft worden. Ein entsprechender Antrag der Regierungsfraktionen zum Gesetz über die Haushaltsumsetzung wurde im Einvernehmen mit dem Senat beschlossen.

Berliner Beamte werden um neun Millionen Euro entlastet

Ziel ist es, die Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Beihilfe haben, finanziell zu entlasten. Das Gesamtvolumen dieser Maßnahme beläuft sich auf mehr als neun Millionen Euro pro Jahr, teilte die Senatsverwaltung für Finanzen mit.

Beihilferechte: Selbstbeteiligung entfällt

Die Kostendämpfungspauschale wurde im Land Berlin seit dem 1. Januar 2003 erhoben. Mit Einführung dieser nach Besoldungsgruppen gestaffelten Pauschale mussten die betroffenen Beamtinnen und Beamten sich grundsätzlich an der Beihilfe beteiligen. Soweit keine Kinder oder Teilzeitbeschäftigungen zu berücksichtigen waren, wurden bisher die zu gewährenden Beihilfen oberhalb der Besoldungsgruppe A 6 – in Abhängigkeit von der Höhe der Besoldung – pro Jahr um mindestens 60 Euro bis hin zu 780 Euro (B 8 bis B 11 und R 8) gekürzt. Diese Selbstbeteiligung entfällt künftig.

Beihilfe: Unterstützung für Beamte

Die Beihilfe ist eine ergänzende beamtenrechtliche Fürsorgeleistung, die vom Arbeitgeber für gesundheitsbezogene Ausgaben gewährt wird. Beihilfefähig sind notwendige und der Höhe nach angemessene Aufwendungen wie beispielsweise ärztliche Behandlungskosten und die Kosten für verordnete Arzneimittel. Beilhilfe von Berliner Beamtinnen, Beamten und der Versorgungsberechtigten des Landes Berlin werden Landesverwaltungsamt Berlin bearbeitet…

Weitere Infos zur Beilhilfe gibt es hier…

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