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Berlin: Höhere Bezüge für Rechtsreferendare

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Berliner Rechtsreferendare erhalten ab 1. Juni 2016 höhere Bezüge. Der Senat der Stadt hat einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe (Bezüge) für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare vor. Ab dem 1. Juni 2016 soll sie um 100 Euro brutto steigen.

Einsparung geplant

Um die höheren Bezüge zu finanzieren, sollen die Ausbildungszahlen im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) in Berlin reduziert werden. Bis 2018 sollen diese von derzeit rund 1.500 auf etwa 1.300 Referendarinnen und Referendare gesenkt werden. Aus den hierdurch gewonnenen Einsparungen soll die Erhöhung letztlich finanziert werden, heißt es in einer Presseerklärung.

Überdurchschnittlich viele Referendare

Die Senatsverwaltung macht deutlich: „Entgegen dem Bundestrend bildet Berlin bislang noch überdurchschnittlich viele Referendarinnen und Referendare aus. Die Juristenausbildung findet in Berlin deshalb noch unter den Bedingungen der Massenausbildung der vergangenen Jahre statt.“

Bezüge liegen im bundesweiten Mittelfeld

Mit der Erhöhung um 100 Euro auf 1.138,50 Euro liegen die Bezüge laut Senatsverwaltung im bundesweiten Mittelfeld und orientieren sich an Ländern wie Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Durch die gesenkten Ausbildungszahlen sollen die gewonnenen Spielräume für eine Verbesserung der Qualität der Ausbildung genutzt werden.

Abgeordnetenhaus entscheidet

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Juristenausbildungsgesetzes wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt.

Weitere Infos zu einer Karriere als Rechtsreferendarin oder -referendar gibt es hier…


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