Mehr als 1.200 Bestandslehrkräfte haben einen Antrag auf Verbeamtung in Berlin gestellt, und das innerhalb des ersten Tages an dem das Online-Verfahren gestartet ist. Die Senatsverwaltung rechnet mit bis 16.000 Verbeamtungen.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat Mitte Februar 2023 das Online-Anmeldeverfahren zur Verbeamtung von Bestandslehrkräften gestartet. Bereits in den ersten Stunden bis heute Mittag haben mehr als 1.200 Bestandslehrkräfte, die bisher als Angestellte beschäftigt sind, ihren Antrag auf Verbeamtung online gestellt.
Verbeamtung online in Berlin
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) stellt als zentraler IT-Dienstleister die leistungsfähige IKT-Infrastruktur für den Basisdienst zur Verfügung und sorgt somit für ein sicheres Online-Anmeldungsverfahren. Sicherheit hat dabei Priorität, daher betreibt es die erforderliche Server-, Netz- und IT-Sicherheitsinfrastruktur in der privaten BerlinCloud seines vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Hochsicherheitsrechenzentrums.
Um möglichst vielen Bestandslehrkräften noch eine Verbeamtung anbieten zu können, ist bekanntlich unter anderem die Altersgrenze für eine Verbeamtung temporär auf das vollendete 52. Lebensjahr angehoben worden. Wer im jetzt laufenden Schuljahr 2022/2023 oder später 52 Jahre alt geworden ist oder wird, kann verbeamtet werden, sofern alle persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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Freude über Verbeamtung
Insgesamt rechnet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie damit, dass rund 16.000 angestellte Bestandslehrkräfte verbeamtet werden können. Die noch amtierende Senatorin für Bildung Astrid-Sabine Busse sagte: „Ich freue mich, dass wir nun auch unseren angestellten Bestandslehrkräften, die Berlin jahrelang die Treue gehalten haben, die Verbeamtung anbieten können. Das haben wir versprochen und jetzt liefern wir. Ich erinnere noch einmal daran, dass alle Lehrkräfte, die die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, online ihren Antrag auf Verbeamtung stellen können.“
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