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Beamtenbesoldung Berlin: 2,8 Prozent mehr und höhere Zuschläge

Land Berlin: Beamte, TV L
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Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamten, Richterinnen und Richter sowie den Versorgungsempfängern des Landes Berlin werden zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht. Das teilte die Senatsverwaltung der Finanzen mit.

Beamtenbesoldung Berlin steigt um 2,8 Prozent & höhere Ausbildungsentgelte

Neben der Beamtenbesoldung Berlin steigen auch die Ausbildungsentgelte sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten zum 1. Dezember 2022 um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro. Der Senat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung an diesem Dienstag auf Vorlage von Finanzsenator Daniel Wesener zur Kenntnis genommen. Dieser Gesetzentwurf wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet und anschließend im Senat beschlossen.

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Beamtenbesoldung Berlin: Höhere Sonn- und Feiertagszuschläge

Zudem werden Entgeltbestandteile wie die Zuschläge für den Dienst an Sonn- und Feiertagen und die Vergütung für Mehrarbeit erhöht. Mit dem Gesetz schafft der Senat zudem eine vereinfachte Möglichkeit, Personal mit einer Gewinnungs- bzw. Bindungsprämie zu gewinnen und zu halten. Die bisherige Regelung für entsprechende Sonderzuschläge wurde neu gefasst und erweitert. Damit verfügt das Land Berlin – insbesondere in Anbetracht der Konkurrenz durch den Bund – über eine finanziell attraktive Möglichkeit, beamtete Dienstkräfte sowie Richterinnen und Richter mit Hilfe einer Prämienzahlung zu halten sowie fachlich qualifiziertes Personal zu gewinnen.

Beamte Berlin: Dienstreisen mit der Bahn

Für den Landeshaushalt ergeben sich aus der Anpassung der Besoldung für das Jahr 2023 Mehrkosten von rund 150 Millionen Euro. Diese wurden bei der Aufstellung des Haushalts bereits berücksichtigt. Neben der Besoldung hat der Senat auch weitere beamtenrechtliche Regelungen angepasst, so zum Beispiel die Verpflichtung, innerdeutsche Dienstreisen mit der Bahn vorzunehmen.

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Ältere Meldung zum Thema Besoldung Berlin

Update 27. Mai 2021

Beamtenbesoldung Berlin: Nachzahlung für Richter und Staatsanwälte

Im Mai 2021 hat der Berliner Senat eine Nachzahlung für Richter und Staatsanwälte beschlossen. In einigen Besoldungsgruppen war die Besoldung in den Jahren 2009 bis 2015 zu niedrig. Das betraf die Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in den Jahren 2009 bis 2015 sowie die Besoldungsgruppe R 3 im Jahr 2015. So lautete der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. Mai 2020 (Aktenzeichen 2 BvL 4/18). Das Gericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, verfassungskonforme Regelungen zu treffen, die der Senat damit nun vorgelegt hat.

Die Regelung sieht vor, dass diejenigen Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eine Nachzahlung erhalten, die sich in den betreffenden Jahren gegen die Höhe der gewährten Besoldung mit einem Rechtsbehelf gewehrt haben. Die zu leistenden Nachzahlungen belaufen sich auf rund 10,8 Mio. Euro. Der Senat teilte mit: „Ein Anspruch auf Nachzahlung bestehe nicht, wenn kein statthafter Rechtsbehelf erfolgt sein, ein bestandkräftiger Widerspruchsbescheid oder ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.“

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Anpassung der Beamtenbesoldung um 2,5 Prozent

Insgesamt sieht das Gesetz vor, die Besoldung von Beamtinnen und Beamten in Berlin 2019 und 2020 jeweils um 4,3 Prozent anzupassen. Für 2021 folgte eine weitere Anpassung. Gleichzeitig werden auch die Versorgungsbezüge für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Pensionärinnen und Pensionäre) angehoben.

Berlin Besoldungstabelle 2021: Besoldungsordnung A

Gültig: 1. Januar 2021

Euro 1 2 3 4 5 6 7 8
A 4 2235,04 2302,07 2359,22 2416,26 2446,71 2479,54 2536,59 2612,73
A 5 2251,38 2332,62 2390,82 2451,75 2511,24 2574,79 2631,67 2686,31
A 6 2300,95 2369,32 2498,55 2564,52 2624,02 2692,63 2753,47 2818,17
A 7 2394,76 2460,51 2542,91 2692,63 2783,89 2861,06 2921,94 3030,91
A 8 2532,88 2705,22 2814,25 2923,24 3084,17 3171,66 3238,26 3302,23
A 9 2687,36 2779,93 2923,24 3086,80 3206,91 3355,75 3442,87 3527,26
A 10 2882,76 3005,65 3206,91 3410,74 3559,43 3708,13 3844,77 3957,30
A 11 3303,53 3495,10 3689,36 3884,94 4013,56 4152,89 4319,00 4420,80
A 12 3550,04 3914,41 4013,56 4278,81 4400,70 4637,82 4728,91 4893,71
A 13 4193,05 4408,76 4624,43 4841,44 5045,08 5141,54 5345,16 5452,31
A 14 4414,10 4691,40 4998,20 5271,47 5457,69 5637,19 5830,11 6028,36
A 15 5414,81 5694,79 5858,23 6051,14 6244,05 6435,61 6592,35 6821,44
A 16 5980,15 6272,19 6494,56 6716,96 6938,00 7160,36 7382,74 7601,12

Alle Angaben ohne Gewähr

Finanzsenator: Besoldung auf Bundesniveau bis 2021

Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz erklärt: „Wir werden die Besoldung bis 2021 an den Durchschnitt der übrigen Bundesländer angleichen. Damit uns das gelingt, werden die jährlichen Anpassungen 1,1 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der Anpassungen der anderen Bundesländer liegen. Dass wir mit dem Gesetz bereits kurz vor dem Abschluss stehen, ist positiv. Dieses zügige Verfahren zeigt, wie wichtig uns das Thema Besoldung und Versorgung ist. Damit sind wir unserer Rolle als verlässlicher und verantwortungsvoller Dienstherr gerecht geworden.“

Beamtenbesoldung 2020: Tarifergebnis plus 1,1 Prozentpunkte

Der Senat hatte sich im Mai 2018 darauf verständigt, die Besoldung bis 2021 an den Durchschnitt der übrigen Bundesländer anzugleichen und die jährlichen Anpassungsschritte sukzessive auf den 1. Januar vorzuziehen. Zunächst wird 2019 und 2020 das aktuelle Tarifergebnis auf die Besoldung und Versorgung übertragen und um 1,1 Prozentpunkte erhöht. 2020 soll der Besoldungsabstand des Landes Berlin gegenüber den übrigen Bundesländern evaluiert werden. Im Rahmen der Feinsteuerung wird die Angleichung der Besoldung und Versorgung dann mit dem entsprechenden Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz zum 1. Januar 2021 vorgenommen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hatte sich für eine deutliche Anpassung der Besoldung in Berlin eingesetzt.

Beamtenbesoldung Berlin: Nicht mehr Schlusslicht

Die Berliner Beamten waren jahrelang Schlusslicht, wenn es um die Beamtenbesoldung ging. Das zeigte der DGB-Besoldungsreport. Und die Anpassung der vergangenen Jahre macht sich bemerkbar. So heißt es im DGB-Besoldungsreport 2019: „Berlin – lange Zeit Schlusslicht im föderalen Besoldungsgefüge – hat daraus Konsequenzen gezogen und in kurzer Zeit die Sonderzahlung zweimal deutlich erhöht, die Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe abgeschafft, die Besoldungsanpassung 2018 um zwei Monate vorgezogen sowie für die kommenden Jahre eine überdurchschnittliche Erhöhung der Besoldung angekündigt. Ziel sei es, bis 2021 die bestehende Differenz zur Durchschnittsbesoldung wett zu machen. Mit dieser Besoldungspolitik hat das Land im Vergleich zu anderen Dienstherren bereits jetzt einiges an Boden gut gemacht. So hat es in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 7 den Abstand zum Durchschnitt aus Bund und Ländern von 4,3 im Vorjahr auf 3,0 Prozent verringern können. In der Eingangsstufe der Besoldungsgruppe A 9 ist Berlin vom letzten auf den viertletzten Platz vorgerückt.“

Den DGB-Besoldungsreport 2019 gibt es hier…

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