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Berliner Musikschullehrer erhalten Tarifvertrag

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Das Land Berlin und ver.di Berlin-Brandenburg haben einen Tarifvertrag für festangestellte Musikschullehrerinnen und –lehrer unterzeichnet.

Das Land Berlin und ver.di haben eine alte Tariflücke geschlossen, wie es in einer Pressemeldung heißt. Nach mehr als zweijährigen Verhandlungen unterzeichneten Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen und die ver.di-Landesbezirksleiterin Berlin-Brandenburg Susanne Stumpenhusen den „Tarifvertrag zur Regelung der Eingruppierung der Musikschullehrkräfte des Landes Berlin“.

Eingruppierungsmerkmale festgelegt

Für die festangestellten Musikschullehrerinnen und -lehrer gilt zwar das Tarifrecht des Landes und damit der TV-L; allerdings fehlten tariflich vereinbarte Eingruppierungsmerkmale, die festlegen, welche Tätigkeit ihrer Wertigkeit nach welcher Entgeltgruppe zuzuordnen ist. Das Land Berlin hatte bislang die Zuordnung durch Arbeitgeberrichtlinien unter Wahrung der Mitbestimmung des Hauptpersonalrats vorgenommen.

Musikschullehrer profitieren

Der Tarifvertrag bringt für die ca. 150 festangestellten Musikschullehrkräfte neben einigen Verbesserungen Rechtssicherheit in der Eingruppierung, da das Land an den Tarifvertrag gebunden ist und keine einseitigen Veränderungen mehr möglich sind.

Höhere Eingruppierung

Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. Juni 2016 in Kraft und hat eine Mindestlaufzeit bis zum 30. Juni 2019. Erstmals kann eine höhere Eingruppierung über die Anzahl der zu unterrichtenden Schülerinnen und Schüler erreicht werden oder zum Beispiel durch Unterrichtsformen, die besondere Anforderungen an die Qualifikation des Musikschullehrers oder der -lehrerin stellen.

96 Prozent der ver.di-Mitglieder stimmt zu

Nach dem Abschluss des Tarifvertrages Anfang Mai hat ver.di den Tarifvertrag mit ihren Mitgliedern erörtert und in einer Mitgliederbefragung zur Abstimmung gestellt. Über 96 Prozent der Befragten hatten dem Ergebnis zugestimmt. Das Land Berlin hatte vor der Aufnahme der Tarifverhandlungen und zu deren Ergebnis die Zustimmung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) eingeholt. Sie wurde erteilt, weil nur in Hamburg und Berlin Musikschullehrkräfte Beschäftigte des Landes sind.


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