Grundschullehrkräfte werden ab dem neuen Schuljahr wie Lehrkräfte an allen anderen Schularten in der A 13 besoldet.
Thüringen: Lehrämter der FachleiterInnen A 14
Das sieht das Ende Dezember im Landtag verabschiedete Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes vor. Auch die Wiedereinführung des Amtes der Fachleiterin / des Fachleiters am Studienseminar sei begrüßenswert. Die Lehrämter der FachleiterInnen werden ab dem 1. Februar gleichbehandelt und in die A 14 eingruppiert. Das sichert nach Einschätzung der GEW Thüringen den notwendigen Bedarf an guten FachleiterInnen, die in der Ausbildung des Lehrkräftenachwuchses tätig sind. Die Anerkennung der Übernahme besonderer schulischer Aufgaben durch ein überarbeitetes Zulagensystem findet ebenso die Unterstützung der Gewerkschaft.
Lehrkräfte mit DDR-Ausbildung ziehen gleich
Zudem sei es gelungen, auch die Lehrkräfte mit DDR-Ausbildung gleichzuziehen. „Endlich gibt es bei den Lehrkräften für die gleiche Arbeit auch den gleichen Lohn!“, schreibt die GEW. Die GEW bedauere allerdings, dass sich die Fraktionen nicht auf eine Zulage für die Koordination von Netzwerkschulen im Förderschulbereich verständigen konnten. Die FachlehrerInnen an berufsbildenden Schulen und die Sonderpädagogischen Fachkräfte bleiben bei der Gesetzesänderung leider ebenso unberücksichtigt.