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Besoldungsrunde Länder: Anpassung der Beamtenbesoldung 2019, 2020, 2021

Beamte und Angestellte - Karriere im öffentlichen Dienst
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Nach dem Abschluss der Tarifrunde im öffentlichen Dienst entscheiden nun die Länder, wann und wie das Tarifergebnis auf die Beamtenbesoldung übertragen wird. Die Mehrheit der Länder hat die Pläne bereits veröffentlicht.

Der Abschluss der Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder sieht vor, dass die Entgelte der Angestellten in drei Schritten im Gesamtvolumen insgesamt acht Prozent steigen – rückwirkend zum 1. Januar 2019 um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent erhöht. Davon 3,01 Prozent als lineare Komponente. Außerdem ist vorgesehen, zum 1. Januar 2020 das Gesamtvolumen um weitere 3,2 Prozent (3,12 Prozent als lineare Komponente) sowie zum 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent (1,29 Prozent als lineare Komponente) zu erhöhen. Hinzu kommen eine Reihe struktureller Verbesserungen, insbesondere für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sowie für die Pflege.

Aktueller Stand: Anpassung Beamtenbesoldung

Hier folgt eine Übersicht über den aktuellen Stand der Debatte um die Anpassung der Beamtenbesoldung in den Ländern. Wir bemühen uns, die Liste aktuell zu halten. Sollten wir etwas verpassen, senden Sie uns eine Nachricht an info [at] oeffentlicher-dienst-news.de .

Sobald eine Prognose möglich ist, finden Sie hier die aktuellen Besoldungstabellen…


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Beamtenbesoldung Baden-Württemberg 2019, 2020, 2021

Anpassung erfolgt: „zeitgleich und systemgerecht“

Das Finanzministerium in Baden-Württembergs hat der Landesregierung und dem Landtag vorschlagen, das Tarifergebnis vom 2. März 2019 für den öffentlichen Dienst der Länder zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten, die Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes zu übertragen.

  • 1. Januar 2019 +3,2 Prozent
  • 1. Januar 2020 +3,2 Prozent
  • 1. Januar 2021 +1,4 Prozent
  • Anwärterbezüge 1. Januar 2019 und 2020 jeweils + 50 Euro

Beamtenbesoldung Bayern 2019, 2020, 2021

Anpassung erfolgt: „zeitgleich und systemgerecht“

Die Bayerische Staatsregierung wird das Ergebnis des Tarifabschlusses „zeitgleich und systemgerecht“ auf die Beamtinnen und Beamten in Bayern übertragen“, kündigte Finanzminister Füracker an. „Die Tarifübertragung ist ein klares Signal für die Beamtinnen und Beamten in Bayern. Ihre Leistung wird von der Bayerischen Staatsregierung hoch geschätzt und vor allem angemessen entlohnt.“ Damit verdienen bayerische Beamtinnen und Beamte weiterhin deutlich mehr als die Kollegen in anderen Ländern. Die Kosten für den Tarifabschluss und die entsprechende Besoldungsanpassung seien im Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2019/2010 bereits berücksichtigt. Ein Gesetzentwurf zeigt die Details:

  • Erhöhung um 3,2 Prozent rückwirkend zum 01.01.2019
  • Erhöhung um 3,2 Prozent zum 01.01.2020
  • Erhöhung um 1,4 Prozent zum 01.01.2021
  • Anwärterinnen und Anwärter erhalten ab 01.01.2019 eine Erhöhung um 50 Euro und ab
    01.01.2020 eine Erhöhung um 100 Euro.
  • Durch Streichung der ersten mit einem Wert besetzten Stufe in allen Besoldungsgruppen erfolgt
    eine weitere Besserstellung im Sinne der Nachwuchsgewinnung
  • Die Regelung zur Erhöhung des Erholungsurlaubs für Auszubildende und Praktikanten wird 1:1 im
    Beamtenbereich umgesetzt.
  • Anwärter haben künftig einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Die
    erforderliche Änderung der Urlaubsverordnung wird zeitnah auf den Weg gebracht.
  • Ministerialzulage wird ruhegehaltfähig
  • Weihnachtsgeld bleibt unangetastet (Das Tarifergebnis sieht hier ein „Einfrieren“ vor)

Die Erhöhungen sollen rückwirkend zum 01.01.2019 Wirkung entfalten. Die erhöhten Bezüge soll
voraussichtlich mit den Juni-Bezügen erfolgen, heißt es in einem Bayerischen Beamtenbund veröffentlichten Berichts.

Beamtenbesoldung Berlin 2019, 2020, 2021

Anpassung erfolgt: nicht zeitgleich – aber über dem Tarifabschluss für 2019 und 2020

Der Senat hatte am 15.05.2018 die vollständige Anpassung der Beamtenbesoldung an den Durchschnitt der übrigen Bundesländer bis zum Jahr 2021 beschlossen. Die dafür erforderlichen Besoldungsanpassungen sollen jährlich 1,1 Prozentpunkte über dem Anpassungsdurchschnitt der übrigen Bundesländer erfolgen. Der Zeitpunkt der jährlichen Anpassung soll sukzessive bis 2021 auf den 1. Januar vorgezogen werden. Die nächste Anpassung erfolgt zum 01.04.2019.

Sie berücksichtigt neben den 1,1 Prozentpunkten auch die Erhöhungen, die in den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes der Länder für die Tarifbeschäftigten am 02.03.2019 in Potsdam vereinbart wurden.

  • 1. Januar 2019 +4,3  Prozent
  • 1. Januar 2020 +4,3 Prozent
  • 1. Januar 2021 weitere Erhöhung

Beamtenbesoldung Brandenburg 2019, 2020, 2021

Anpassung erfolgt: zeit- und wirkungsgleich mit zusätzlicher Erhöhung

Der Brandenburger Finanzminister Christian Görke (Die Linke) kündigte an, die Tarifsteigerung auf die Beamtenbesoldung zu übertragen bzw darüber hinaus zu gehen. Er sagte: „Wir werden die Erhöhung der Entgelte zeit- und wirkungsgleich für die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungs-empfänger für die Jahre 2019 und 2020 übernehmen. Wir stehen zu unserer Zusage, die wir den Beschäftigten gemacht haben, zugleich eine zusätzliche Erhöhung von jeweils 0,5 Prozentpunkten pro Jahr für den Beamtenbereich vorzunehmen.

  • 1. Januar 2019 +3,7  Prozent
  • 1. Januar 2020 +3,7 Prozent
  • 1. Januar 2021 +1,4 Prozent
  • Anwärterbezüge 1. Januar 2019 und 2020 jeweils + 50 Euro sowie jeweils +0,5 Prozentpunkte

Beamtenbesoldung Bremen 2019, 2020, 2021

Anpassung erfolgt: Diskussion läuft

In Bremen diskutiert Mitte März die Regierungskoalition aus SPD und Grünen über die Anpassung der Beamtenbesoldung. Während der Bremer Bürgermeister Carsten Sieling (SPD) das Tarifergebnis übertragen möchte, Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) sieht indes noch Klärungsbedarf, berichtet der Weser-Kurier.

Mittlerweile hat die Landesregierung eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses angekündigt.

Beamtenbesoldung Hamburg 2019, 2020, 2021

Anpassung erfolgt: „Tarifgarantie der 1:1 Übernahme im Beamtenbereich“

Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) hat das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder will den Abschluss auf die Beamten übertagen. „Das ist aus Hamburger Sicht ein guter Kompromiss. Wir werden jetzt die Umsetzung und Ausfinanzierung vorbereiten – dabei gilt auch unsere Tarifgarantie der 1:1 Übernahme im Beamtenbereich.“ Nach einem Senatsbeschluss werde der Gesetzentwurf der Hamburgischen Bürgerschaft zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Allerdings werden 0,2 Prozentpunkte für die Versorgungsrücklage abgezogen.

Hessen führt separate Tarifverhandlungen

Beamtenbesoldung Mecklenburg-Vorpommern 2019, 2020, 2021

Anpassung erfolgt: zeit- und wirkungsgleiche Übernahme / Abzug 0,2 Prozent Versorgungsrücklage

Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern teilte mit, dass man sich grundsätzlich bereits im Rahmen der letzten Besoldungsanpassung auf eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses abzüglich von 0,2 Prozent für den Aufbau der Versorgungsrücklage verständigt habe.

Beamtenbesoldung Niedersachsen 2019, 2020, 2021

Anpassung erfolgt: Wirkungsgleich, aber zeitlich verzögert zum 1. März 2019

Die Bezüge der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhöhen sich zum 01. März 2019 um 3,2 Prozent. Eine weitere Anhebung um ebenfalls 3,2 Prozent erfolgt dann zum 01. März 2020. Zum 01. März 2021 steigen die Bezüge dann nochmal um 1,4 Prozent. Das teilte der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilber.

  • März 2019 +3,2 Prozent
  • März 2020 +3,2 Prozent erfolgt dann zum
  • März 2021 + 1,4 Prozent
  • Anwärterbezüge 1. März 2019 und 2020 jeweils + 50 Euro sowie jeweils +0,5 Prozentpunkte

Beamtenbesoldung Nordrhein-Westfalen 2019, 2020, 2021

Anpassung erfolgt: „1:1 rückwirkend zum 1. Januar 2019“

NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) will dem Kabinett vorschlagen, das Tarifverhandlungsergebnis für die Angestellten 1:1 rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen.

Im Detail bedeutet das laut Mitteilung der Landesregierung NRW:

  • Das Gesamtvolumen des Tarifergebnisses wird für die Jahre 2019, 2020 und 2021 auf die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aller Besoldungsordnungen und -gruppen zeit- und wirkungsgleich übertragen. Für 2019 bedeutet das eine Steigerung von 3,2 Prozent, für 2020 eine weitere Steigerung von 3,2 Prozent und für 2021 eine weitere Steigerung von 1,4 Prozent, jeweils ab dem 1. Januar des Jahres.
  • Anwärterinnen und Anwärter sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare erhalten ab dem 1. Januar 2019 und ab dem 1. Januar 2020 jeweils eine Erhöhung von 50 € monatlich.
  • Anwärterinnen und Anwärter erhalten ab dem Urlaubsjahr 2019 einen zusätzlichen Urlaubstag.
  • Beamtete Pflegekräfte erhalten entsprechend dem Abschluss für Tarifbeschäftigte eine dynamische Zulage in Höhe von 120 Euro pro Monat.

Beamtenbesoldung Rheinland-Pfalz 2019, 2020, 2021

Anpassung erfolgt: zeitgleich und systemgerecht; zudem außerordentliche Besoldungsanpassung

Das lineare Tarifergebnis werde wie im Juni 2018 angekündigt zeitgleich und systemgerecht auf den Beamtenbereich übertragen. Dies verursache Kosten in Höhe von rund 160 Millionen Euro im Jahr 2019 und von rund 330 Millionen Euro im Jahr 2020, teilte das Finanzministerium Rheinland-Pfalz mit. Darüber hinaus habe die Landesregierung bereits im Juni 2018 festgelegt, eine außerordentliche Besoldungsanpassung um jeweils 2 Prozent zum 1. Juli 2019 und zum 1. Juli 2020 vorzunehmen. Mit dieser Anpassung soll im bundesweiten Vergleich ein Platz im verdichteten Mittelfeld erreicht werden.

Beamtenbesoldung Saarland 2019, 2020, 2021

Anpassung erfolgt: zeitlich verzögerte Anpassung angekündigt

Die Debatte um die Anpassung der Beamtenbesoldung im Saarland laufen.

Beamtenbesoldung Sachsen 2019, 2020, 2021

Anpassung erfolgt: zeitgleich und systemgerecht

Die getroffene Vereinbarung sieht vor, dass die Tarifeinigung zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung im Freistaat Sachsen übertragen werden soll. Für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger bedeutet dies eine lineare Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 3,2 Prozent, ab 1. Januar 2020 um weitere 3,2 Prozent sowie ab 1. Januar 2021 um weitere 1,4 Prozent. Die monatlichen Anwärterbezüge sollen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils einen Festbetrag von 50 Euro angehoben werden.

Beamtenbesoldung Sachsen-Anhalt 2019, 2020, 2021

Anpassung erfolgt: zeitgleiche Anpassung angekündigt

Beamtenbesoldung Schleswig-Holstein 2019, 2020, 2021

Anpassung erfolgt: zeitgleich

Vorgesehen ist, die Tarifeinigung im Gesamtvolumen von 7,8 Prozent stufenweise auf die Besoldung und Beamtenversorgung zu übertragen. In einem ersten Schritt wird die Besoldung analog der linearen Steigerungen des Tarifergebnisses wie folgt erhöht, teilte das Finanzministerium mit:

– zum 1. Januar 2019 um 3,01 Prozent

– zum 1. Januar 2020 um 3,12 Prozent

– zum 1. Januar 2021 um 1,29 Prozent.

Ziel ist der zeitnahe Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und eine Auszahlung zum August 2019.

Beamtenbesoldung Thüringen 2019, 2020, 2021

Anpassung erfolgt: zeit- und wirkungsgleich

Die Thüringische Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat dem Kabinett eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Beamtenbesoldung vorschlagen.

 

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