Um die Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 zu stoppen, hat die Bundesregierung harte Maßnahmen beschlossen. So wird das öffentliche Leben in Deutschland stärker eingeschränkt; Geschäfte, Bars, Spielhallen bleiben geschlossen. Supermärkte, Apotheken, Drogerien sind davon NICHT betroffen.
Coronavirus: Diese Einrichtungen werden geschlossen
Bundesregierung und die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, viele Einrichtungen für den öffentlichen Publikumsverkehr zu schließen. Dazu gehören:
- Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
- alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
- Spielplätze.
Diese Einrichtungen bleiben geöffnet
Ausdrücklich NICHT geschlossen wird:
- der Einzelhandel für Lebensmittel,
- Wochenmärkte,
- Abhol- und Lieferdienste,
- Getränkemärkte,
- Apotheken,
- Sanitätshäuser,
- Drogerien,
- Tankstellen,
- Banken und Sparkassen,
- Poststellen,
- Frisöre,
- Reinigungen,
- Waschsalons,
- der Zeitungsverkauf,
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
- und der Großhandel.
Coronavirus: Handwerker dürfen weiterhin arbeiten
Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet, teilte die Bundesregierung mit.
Coronavirus: Ver.di fordert mehr Schutz für Beschäftigte im Handel
Im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die Beschäftigten einschlägiger Unternehmen des Handels unverzüglich in die Ausnahmekataloge zur kritischen Infrastruktur zu übernehmen, um eine geordnete Grundversorgung mit Lebensmitteln und anderen Gütern sicherzustellen.
Beschäftigte im Handel brauchen „Garantie auf Kinderbetreuung“
„Die Beschäftigten im Handel leisten derzeit Großartiges, sie stellen die Versorgung der Bevölkerung sicher. Die Arbeitgeber und die Landesregierungen kommen ihrer Verantwortung jedoch nicht nach. Das muss sich dringend ändern“, sagte ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Montag. „Die betroffenen Beschäftigten im Handel etwa in Supermärkten, Drogeriemärkten oder in entsprechenden Warenlagern, dürfen nicht schlechter gestellt werden als andere Berufsgruppen der so genannten kritischen Infrastruktur und brauchen eine Garantie auf Kinderbetreuung, wie sie etwa auch für die Beschäftigten im Gesundheitswesen vorgesehen ist“, betonte Werneke.
Katastrophenfall mit erweiterten Öffnungszeiten
„Politik und Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Beschäftigte der Grundversorgung ungehindert von und zur Arbeitsstätte gelangen können. Das gilt erst recht, wenn im Katastrophenfall erweiterte Öffnungszeiten staatlich angewiesen werden sollten.“ Bereits jetzt seien die Beschäftigten absolut an der Belastungsgrenze.
Coronavirus und Handel: Pausen zum Händewaschen ausweiten
Es gebe allein im Einzelhandel jeden Tag rund 50 Millionen Kundenkontakte. Deswegen müsse der Schutz der Beschäftigten höchste Priorität genießen. „Es müssen wirksame Schutz- und Hygienemaßnahmen angeordnet und die Arbeitgeber zu deren Einhaltung verpflichtet werden“, sagte Werneke weiter. Dazu gehöre etwa die Ausweitung der Möglichkeiten für bargeldlose Bezahlung per Giro- oder Kreditkarte sowie per Mobiltelefon. Des Weiteren müssten Pausen zum Händewaschen enger getaktet und ausgeweitet werden; zudem müssten Arbeitsgeräte und Einrichtungen regelmäßig desinfiziert werden.