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Bundesbeamte: Bundesregierung hält an höherer Altersgrenze fest

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Die Bundesregierung will auch weiterhin an der Anhebung der Altersgrenze für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter des Bundes festhalten.

Die Bundesregierung hält laut einem zum zweiten Mal vorgelegten Bericht für die Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter des Bundes weiterhin an der Anhebung der Altersgrenzen fest. Die Gründe für die 2007 beschlossene Anhebung – vor allem der demografische Wandel – würden nach wie vor gelten und würden durch die jüngeren Entwicklungen bestätigt, heißt es im Zweiten Bericht der Bundesregierung zur Anhebung der Altersgrenzen von Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richtern des Bundes.

Wissen der Älteren besser nutzen

Der öffentliche Dienst bleibt angesichts des demografischen Wandels ebenso wie andere Arbeitgeber gefordert, die Erfahrung und das Wissen der älteren Beschäftigten stärker zu nutzen, weil die Zahl junger, qualifizierter Erwerbspersonen und damit das Angebot an nachrückenden Arbeitskräften prognostisch zurückgeht.

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Anhebung der Altersgrenze bis 2029

Um den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegen wirken zu können, bleibt es daher sinnvoll und vertretbar, die Regelaltersgrenze für die Beamtinnen und Beamten des Bundes – wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auch – seit 2012 schrittweise vom vollendeten 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr anzuheben (bis zum Jahr 2029). Der lange Zeitraum ermöglicht es, die Arbeitsbedingungen an die Bedürfnisse der älter werdenden Belegschaften anzupassen, und für die Betroffenen, ihre jeweilige Lebensplanung auf den späteren Eintritt in den Ruhestand auszurichten. Zugleich wird durch die Anhebung der Altersgrenzen das Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge – der „Babyboomer“ – in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren zeitlich abgefedert.

Chance für mehr Wohlstand und Teilhabe

Untersuchungen, die seit der Anhebung der Altersgrenzen durchgeführt wurden, um die Auswirkungen des Älterwerdens zu beleuchten, würden belegen, dass ein längeres Erwerbsleben für die Beschäftigten keine Bedrohung ist, sondern als Chance für mehr Wohlstand und Teilhabe genutzt wird. So sei beispielsweise der Anteil aller Erwerbstätigen im Alter von 54 bis 65 Jahren zwischen 1996 und 2014 deutlich gestiegen, ohne dass sich der Großteil über- oder unterfordert fühlte. Selbst im Ruhestand gingen immer mehr Menschen einer Erwerbstätigkeit nach. Diese Entwicklung könne als Bestätigung für die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen und der sie flankierenden Maßnahmen gewertet werden.

Arbeitsfähigkeit der Älteren sichern

Da infolge der Anhebung tendenziell mehr ältere Erwerbstätige beschäftigt sein werden, ist die Verschiebung der Altersgrenzen mit Maßnahmen zu verbinden, die die Arbeitsfähigkeit der Älteren sichern. Aus diesem Grund habe die Bundesregierung eine Reihe von dienst- und tarifrechtlichen sowie personalpolitischen Maßnahmen ergriffen, die auf eine längere Erwerbstätigkeit ausgerichtet seien. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist aber nicht nur aus Beschäftigtensicht wünschenswert, sondern auch aus Arbeitgebersicht wichtig für den Erhalt der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.

Aktuell rund 133.000 Bundesbeamte im Dienst

Zum 30. Juni 2015 arbeiteten insgesamt rund 4,65 Millionen Beschäftigte bei Bund, Ländern und Kommunen. Das sind etwa 10,8 Prozent aller Erwerbstätigen in der Bundesrepublik Deutschland. Davon arbeiteten 424.360 im unmittelbaren Bundesdienst, aufgeteilt in 166.003 Soldatinnen und Soldaten, 124.552 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, 133.285 Beamtinnen und Beamte sowie 520 Richterinnen und Richter.

Zweiter Bericht der Bundesregierung zur Anhebung der Altersgrenzen von Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richtern des Bundes (Bundestagsdrucksache 18/3261)

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