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Bundesverwaltungsamt bearbeitet Beihilfe für Bundesbeamte – Infos zu Heilmitteln, Direktabrechnung, Vorsorge

AVR Diakonie
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Das Bundesverwaltungsamt bearbeitet die Beihilfe für Bundesbeamte – alle Fakten & Infos. Seit Mai werden auch Anträge von Bundespolizeibeamten und deren Angehörige betreut. Tipps und Meldungen über Heilmittel, App, Vorsorge.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) bearbeitet ab März 2021 die Beihilfeangelegenheiten für die aktiv Beschäftigten der Bundespolizei und deren Angehörigen. Mit der Übertragung wird die Konsolidierung der Bundesbeihilfe fortgesetzt und eine einheitliche Bearbeitung innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesinnenministeriums vorangetrieben. Das BVA empfiehlt für die Bearbeitung die Installation der Beihilfe-App des BVA. Damit können Beamtinnen und Beamte ihre Anträge digital per Smartphone oder Tablet einreichen.

Bundesverwaltungsamt bearbeitet Beihilfe für Bundesbeamte: 149 Behörden & 700.000 Personen

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) übernimmt die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten für 149 Behörden und betreut über 90 Prozent alles Beihilfefälle des Bundes. Auf Anfrage teilte das BVA folgende Fakten zur aktuellen Situation der Beihilfe-Bearbeitung auf Bundesebene mit:

  • Über 700.000 beihilfeberechtigte Personen und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen werden durch das BVA in Beihilfeangelegenheiten betreut.
  • Von der Bundespolizei wurden Anfang März 2021 rund 7.000 Fälle in der Beihilfebearbeitung übernommen.
  • Statistische Zahlen zu erfolgten Anfragen liegen nicht vor. Das BVA bearbeitet aber jedes Jahr über 1,5 Mio. Beihilfeanträge.
  • Zu den häufigsten Aufwendungen der Beihilfe gehören ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlungen, gefolgt von Arzneimittelkosten.
  • Die geleistete Beihilfe durch das BVA im Jahr 2020 belief sich auf über 1,6 Mio. Euro.

Die genaue Übersicht der betreuten Behörden findet sich unter…

Beihilfe Bund: Beihilfeverordnung für Bundesbeamte geändert

Die Beihilfeverordnung für Bundesbeamte 2018 geändert worden. Darin enthalten sind mehrere Neuerungen. So wurde der Bereich der Heilmittel erweitert und eine Möglichkeit zur Direktabrechnung geschaffen.

Zentrale Behörde bei der Bearbeitung der Beihilfe auf Bundesebene ist das BVA: Das Bundesverwaltungsamt bearbeitet Beihilfe für Bundesbeamte – alle Fakten & Infos.

Seit Ende Juli ist die Achte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung in Kraft. Diese ermöglicht es Bundesbeamten etwa im Falle eines stationären Krankenhausaufenthalts zu beantragen, dass das Krankenhaus die beihilfefähigen Kosten direkt mit der zuständigen Beihilfefestsetzungsstelle abrechnet. Diese Möglichkeit gilt auch berücksichtigungsfähige Angehörige.

Berücksichtigung Kindern über 25 Jahren in Ausbildung

Zu den weiteren Neuerungen gehört die Berücksichtigung von Kindern, die älter als 25 Jahre sind. Hier gilt: Befinden sich Kinder nach Vollendung des 25. Lebensjahres noch in Schul- oder Berufsausbildung, so sind sie weiter berücksichtigungsfähig, wenn die Ausbildung durch einen freiwilligen Wehrdienst, einen Freiwilligendienst oder durch eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer unterbrochen oder verzögert worden ist. Die Dauer der weiteren Berücksichtigungsfähigkeit entspricht der Dauer des abgeleisteten Dienstes, insgesamt höchstens zwölf Monate.

Psychotherapie und Brillengläser

Zudem sind Leistungen für eine psychotherapeutische Akutbehandlung und andere Änderungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die BBhV aufgenommen worden. Zudem sind Kosten für Brillengläser nun auch bei Personen über 18 Jahre bei einem Korrekturausgleich für einen Refraktionsfehler bei Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien oder bei einer Hornhautverkrümmung von mehr als 4 Dioptrien beihilfefähig.

Bereich der Heilmittel erweitert

Erweitert worden ist der Bereich der Heilmittel. So gilt fortan: Bei ärztlich verordneten Heilmitteln nach § 23 und der Anlage 9 handelt es sich um weit verbreitete Behandlungen wie Inhalationen, Krankengymnastik, Massagen, Bäder, Logopädie und Podologie. Nun werden die beihilfefähigen Höchstbeträge bei Behandlungen ab 31. Juli 2018 angehoben; eine weitere Erhöhung erfolgt ab 1. Januar 2019. Nistungen Erstgespräch sowie Einzel- und Gruppen-behandlungen.

Screening der Bauchaorta beihilfefähig

Neu ist die Beihilfefähigkeit der Kosten für ein einmaliges Screening auf Bauchaortenaneurysmen für männliche beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem sind Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit erhöhtem familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko und Darmkrebs nun inbegriffen.

Bundesverwaltungsamt bearbeitet die Beihilfe für Bundesbeamte – alle Fakten

Eine Zusammenfassung gibt es auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes…

Das Gesetz im Bundesgesetzblatt vom 30. Juli 2018…

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