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Bundesregierung plant keine Arbeitszeitverkürzung für Bundesbeamte

Arbeitszeit, Zeit
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Bundesbeamte werden auch weiterhin 41 Stunden pro Woche arbeiten müssen. Die Bundesregierung plant keine Reduzierung der Arbeitszeit für Bundesbeamte auf das Niveau der Angestellten, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag.

Die Linke hatte in einer kleinen Anfrage daraufhingewiesen, dass in den Jahren 2004 und 2006 die damalige Bundesregierung die weiterhin gültige Arbeitszeitverordnung für Bundesbeamte verabschiedet habe, nach der deren Arbeitszeit von 39 auf 40 und im zweiten Schritt auf 41 Stunden erhöht worden sei. Mit dieser Erhöhung der Arbeitszeit sollten die Beamten der Fraktion zufolge „einen Anteil zur ,Haushaltskonsolidierung‘ leisten, also Stellenstreichungen durch Mehrarbeit auffangen“.

Bundesbeamte: Keine Reduzierung der Arbeitszeit geplant

In der Antwort macht die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD deutlich, dass eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit für Bundesbeamte nicht in Frage kommt. „Eine Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist nicht geplant“, lautet es in der Stellungnahme. In ihrer Antwort legt die Bundesregierung ferner dar, dass sie zur Thematik der Arbeitszeitreduzierung im Petitionsausschuss ausführlich Stellung bezogen habe. Es sei unter anderem angeführt worden, „dass im Sinne einer auf Nachhaltigkeit angelegten Haushaltsführung am Ziel der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte festgehalten werden muss“. Die Reduzierung von 41 Stunden auf 39 Stunden würde der Bundesregierung zufolge einen Mehrbedarf an 9.294 Beamten und „Kosten in Höhe von zirka 371 Millionen Euro pro Jahr (nur Besoldung) ergeben“.

Bundesbeamte: Teilzeit, Überstunden, Kosten für reduzierte Arbeitszeit

Neben den Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit hat Die Linke zudem weitere Fakten zur Situation der Bundesbeamten abgefragt. Hier die Angaben der Bundesregierung:

  • Im Bundesbereich waren zum Stichtag 30. Juni 2017 insgesamt 181 250 Beamtinnen und Beamte beschäftigt.
  • Statistiken, die Auskunft über die Anzahl der in den Jahren 2006 – 2018 geleisteten Überstunden (Tarifbeschäftigte) bzw. Mehrarbeitsstunden (Beamtinnen und Beamte) geben könnten, werden nicht geführt.
  • In den meisten Ländern beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden.
  • In den Ländern Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen beträgt die wöchentliche Arbeitszeit wie beim Bund 41 Stunden.
  • Hessen bucht jedoch eine Stunde pro Woche auf ein Lebensarbeitszeitkonto. Darüber hinaus reduziert sich die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit dort ab Beginn des 61. Lebensjahres auf 40 Stunden pro Woche.
  • In Nordrhein-Westfalen verringert sich die wöchentliche Arbeitszeit mit Ablauf des Tages der Vollendung des 55. Lebensjahres auf 40 Stunden und des 60. Lebensjahres auf 39 Stunden.
  • Im Bundesbereich waren zum Stichtag 30. Juni 2017 insgesamt 22 490 Beamtinnen und Beamte in Teilzeit (ohne Altersteilzeit) beschäftigt.
  • Eine Reduzierung der Arbeitszeit um zwei Stunden würde einen Mehrbedarf an 9 294 Beamtinnen und Beamten und Kosten in Höhe von ca. 371 Millionen Euro pro Jahr (nur Besoldung) ergeben.
  • Eine Reduzierung der Arbeitszeit um eine Stunden würde einen personellen Mehrbedarf von 4 647 Beamtinnen und Beamten und einen Kostenfaktor von ca. 186 Mio. Euro verursachen.

Die Antwort der Bundesregierung auf Anfrage von Die Linke gibt es hier…

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