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Postpersonalrecht: Bundesregierung soll Beamte schützen

Deutsche Post
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ver.di fordert die Bundesregierung auf, bei der Verleihung von Beamten an private Unternehmen außerhalb der so genannten Postnachfolger für eine Absicherung dieser Beschäftigtengruppe zu sorgen.

„Wir erwarten vom Bundesfinanzministerium im Falle der Verleihung von Dienstherrenbefugnissen auf andere Unternehmen etwa bei Liquidierung oder Spaltung eines bestehenden Postnachfolgeunternehmens und eines Wechsels von Beamten zu anderen Unternehmen wirkungsvolle Schutz- und Bestandsregelungen“, betonte Klaus Weber, ver.di-Bundesbeamtensekretär.

Postpersonalrechtsgesetz macht externe Einsätze möglich

Hintergrund ist die kürzlich erfolgte Änderung im Postpersonalrechtsgesetz, nach der künftig ein „Beleihungsmodell“ angewendet werden könnte. Während bislang lediglich die drei Aktiengesellschaften, die vor zwanzig Jahren aus der Bundespost hervorgegangen sind, die Befugnis für den Einsatz von Beamtinnen und Beamten hatten, könnten nun auch andere Unternehmen Beamte im Betriebsablauf einplanen. Diese Verleihung von Dienstherrenbefugnissen auf andere Unternehmen sei verfassungsrechtlich „äußerst bedenklich“, mahnte Weber.

Copyright: öffentlicher-dienst-news.de

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Verantwortung für 100 000 Beamte

Angesichts dieser Umstände trage die Politik auch künftig eine hohe Verantwortung für die in den Unternehmen eingesetzten etwa 100 000 Beamtinnen und Beamten: „Die Bundesregierung bleibt aufgrund der besonderen Lage einer Beschäftigung von Beamten unter betriebswirtschaftlichen Bedingungen gefordert, berufliche Perspektiven etwa im Laufbahnrecht zu schaffen und auf die Einhaltung der Regelungen des allgemeinen Beamtenrechtes zu dringen“, betonte Weber. Engagement und Kompetenz dieser Berufsgruppe verdienten größere Anerkennung, etwa durch erweiterte Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.

ver.di informiert Beschäftigte

Der Bundestag hatte am 23. April 2015 gesetzliche Änderungen im Personalrecht der Beamtinnen und Beamte bei Post, Telekom und Postbank beschlossen (Bundestags-Drucksache 18/3512). Für die rund 100.000 aktiven Beamtinnen und Beamten sieht das Gesetz weitreichende Änderungen vor, die wesentlichen Einfluss auf die Beschäftigungssituation haben, etwa bei der Frage von Tätigkeitszuweisungen, zur Altersteilzeit und beim Wechsel der Dienstherrenbefugnisse. In einem Newsletter hat ver.di die zentralen Hilfen für die betroffenen Beamtinnen und Beamte zusammengestellt. Zudem hat ver.di einen Vortag (pdf-Datei) zusammengestellt, der weiterführende Informationen für die Praxis bereit hält.

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