Am 28. April 2020 tritt die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft. Darin enthalten sind neue Bußgelder für das Falschparken etwa auf Radwegen, das Nichtbilden einer Rettungsgasse und die Missachtung von Tempolimits. Ziel ist es unter anderem, das Radfahren sicherer zu machen.
++Aktualisierung 23. Juli 2020: Der neue Bußgelderkatalog ist von den Bundesländern vorerst außer Verzug gesetzt worden. Laut Medienberichten enthält der Katalog Formfehler. Nachfolgender Text ist somit aktuell nicht umfänglich gültig++
Es die 54. Novelle der Straßenverkehrsordnung. Mit ihr wird eine Vielzahl an neuen Regeln und Bußgeldern in Deutschland eingeführt. Die Neuerung folgen auf eine längere Diskussion in Deutschland etwa beim Thema Rettungsgasse. Seit vielen Jahren bemängeln Polizei und Rettungskräfte, dass Rettungsgassen auf Autobahnen falsch oder gar nicht gebildet werden. Die Folge: Feuerwehr und Notärzte erreichen Unfallstellen viel später als nötig, um Leben zu retten. Auch über den Radverkehr in Innenstädten wird viel diskutiert. Besonders das Parken auf Radwegen ist in Städten und Kommunen für Radfahrer ein ärgerlich und gefährlich. Die Bundespolitik kommt diesen Debatten nun nach und verschärft Bußgelder, Führerscheinentzug (Fahrverbote) und Einträge in die „Verkehrssünderdatei“ in Flensburg.
Bußgelder: Zu schnell gefahren, falsch geparkt und Rettungsgassen nicht bilden
- Geschwindigkeitsüberschreitung als zu schnelles Fahren in und außerhalb von Ortschaften
- Ab 21 km/h zu viel in einer Ortschaft zahl der Autofahrer 80 Euro Strafe, ein Monat Fahrverbot, ein Punkt in Flensburg
- Ab 26 km/h zu viel außerhalb von Ortschaften zahlt der Autofahrer 80 Euro Strafe, ein Monat Fahrverbot, ein Punkt in Flensburg
- Parkverstöße kosten nun 25 Euro, ab einer Stunde 40 Euro
- Unzulässig halten oder parken in zweiter Reihe kostet 55 Euro
- Parken in einer Kurve oder einer unübersichtlichen Straßenstelle mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen im Einsatz kostet 100 Euro
- Das Parken in einer Feuerwehrzufahrt kostet 55 Euro mit Behinderung 100 Euro
- Das Nichtbilden einer Rettungsgasse kostet 200 Euro
- Die Unberechtigte Nutzung einer Rettungsgasse mit Behinderung/ Gefährdung oder Sachbeschädigung kostet 320 Euro
Neue Bußgelder im Straßenverkehr: Geschwindigkeitsbegrenzung, Fahrverbote, Punkte in Flensburg
Der Bundestag hat unter anderem höhere Strafen für das zu schnelle Fahren erlassen. So kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Ortschaft um 21 km/h nun 80 Euro, zudem ist der Führerschein für einen Monat weg und es gibt einen Punkt in Flensburg. Ist ein Autofahrer 70 km/h oder mehr in einer Ortschaft unterwegs, kostet das 680 Euro, drei Monate Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
Neue Bußgelder für Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten: Fahrverbot und Punkte in Flensburg
Überschreitung in km/h | Innerhalb geschlossener Ortschaften | Außerhalb geschlossener Ortschaften | ||||
Regelsatz in Euro | Fahrverbot | Punkte | Regelsatz in Euro | Fahrverbot | Punkte | |
bis 10 | 30 | – | – | 20 | – | – |
11–15 | 50 | – | – | 40 | – | – |
16–20 | 70 | – | – | 60 | – | – |
21–25 | 80 | 1 Monat | 1 | 70 | – | 1 |
26–30 | 100 | 1 Monat | 1 | 80 | 1 Monat | 1 |
31–40 | 160 | 1 Monat | 2 | 120 | 1 Monat | 1 |
41–50 | 200 | 1 Monat | 2 | 160 | 1 Monat | 2 |
51–60 | 280 | 2 Monate | 2 | 240 | 1 Monat | 2 |
61–70 | 480 | 3 Monate | 2 | 440 | 2 Monate | 2 |
über 70 | 680 | 3 Monate | 2 | 600 | 3 Monate | 2 |
Quelle: BMVI 2020
Neue Bußgelder für Verstöße gegen Parkverbote und das Parken in zweiter Reihe
Tatbestand | Regelsatz in Euro | |
Vorschriftswidrige Gehwegbenutzung | 55 | |
mit Behinderung/ Gefährdung oder Sachbeschädigung | bis zu 100 | |
Allgemeiner Parkverstoß | 25 | |
mit Behinderung oder länger als eine Stunde | 40 | |
Allgemeiner Haltverstoß | 20 | |
mit Behinderung | 35 | |
Unzulässig in zweiter Reihe gehalten oder geparkt | 55 | |
mit Behinderung/ Gefährdung oder Sachbeschädigung | bis zu 110 | |
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer Kurve geparkt | 35 | |
mit Behinderung oder länger als eine Stunde | 55 | |
mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz | 100 | |
Unzulässig auf einem Geh- und Radweg geparkt | 55 | |
mit Behinderung, länger als eine Stunde und dabei mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung | bis zu 100 | |
Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 | |
mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz | 100 | |
Unzulässig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten | 55 | |
mit Behinderung/ Gefährdung oder Sachbeschädigung | bis zu 100 | |
Unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 55 | |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge geparkt | 55 | |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharingfahrzeuge geparkt | 55 |
Quelle: BMVI 2020
200 Euro Strafe für Nichtbilden einer Rettungsgasse
Tatbestand | Regelsatz in Euro | Fahrverbot | |
Abgebogen, ohne ein anderes Fahrzeug durchfahren zu lassen, und dabei eine Gefährdung hervorgerufen | 140 | 1 Monat | |
Beim Abbiegen auf zu Fuß Gehende keine besondere Rücksicht genommen und die Fußgänger dadurch gefährdet | 140 | 1 Monat | |
Mit einem Fahrzeug (mit zulässiger Gesamtmasse über 3,5 t) innerorts beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren | 70 | – | |
Nichtbilden einer Rettungsgasse | 200 | 1 Monat | |
Unberechtigte Nutzung einer Rettungsgasse | 240 | 1 Monat | |
mit Behinderung/ Gefährdung oder Sachbeschädigung | bis zu 320 | 1 Monat | |
Bei Fahrzeugbenutzung unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung verursacht | 80 | – | |
Andere durch unnützes Hin- und Herfahren innerorts belästigt | 100 | – | |
Quelle: BMVI 2020
Alle Angaben ohne Gewähr