Beamte Coronavirus News

Polizei NRW und Schleswig-Holstein: Über 20 Corona-Infektionen als Dienstunfälle anerkannt

Frau Stress öffentlicher Dienst
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Bei der Polizei NRW sind rund 20 Corona-Infektionen als Dienstunfälle anerkannt worden. Für die Betroffenen ist das eine gute Nachricht, denn für sie gibt es nun besseren Zugang zu ärztlichen Behandlung und eventuell notwendigen Folgemaßnahmen.

Laut Medien gibt es über 200 Anträge alleine in NRW. In jedem einzelnen Fall muss das Land prüfen, ob die Infektion im Dienst stattgefunden hat. Auch in Schleswig-Holsteins gibt es mittlerweile Fälle, wo eine Corona-Infektion als Dienstunfall ungestuft wird. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack teilte am Donnerstag mit, dass das Land Schleswig-Holstein bislang 23 in der dortigen Landespolizei bearbeitete Anträge als Dienstunfall anerkannt habe. Weitere elf Anträge seien in Bearbeitung. Auch in Niedersachsen bleibt die GdP bei dem Thema aktiv.

Corona-Infektionen als Dienstunfall: Innenminister wollen handeln

Medienberichten zu Folge wollen alle Innenminister der Länder die Anerkennung. Ablehnung käme hingegen von den Finanzressorts, wie vier Innenminister letzte Woche bei einer Podiumsdiskussion auf dem Europäischen Polizeikongress in Berlin angaben. Hier müssten die Ministerpräsidenten endlich von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch machen, damit die Umsetzung der hervorragenden Regelung in SH endlich auf alle Polizeibeschäftigten übertragen werden könnte, so Dietmar Schilff, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und Landesvorsitzender Niedersachsen.

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Corona-Infektion einfacher als Dienstunfall: Schleswig-Holstein will Anerkennung erleichtern

7. Juli 2021 – Corona als Dienstunfall: Beamte in Schleswig-Holstein sollen ihre COVID19 -Erkrankung einfacher als Dienstunfall anerkannt bekommen. Dazu hat das Finanzministerium einen Erlass vorgelegt, der auch als Vorlage für andere Bundesländer dienen könnte. Polizebeamte, LehrerInnen oder Beschäftigte in öffentlichen Krankenhäusern sind besonders vom Corona-Virus im Arbeitskontext betroffen.

Das Verfahren zur Anerkennung eines Dienstunfalls in Folge einer Covid-19-Erkrankung soll für Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein künftig erleichtert werden. Das für finanzielles Dienstrecht zuständige Finanzministerium bringt dazu einen entsprechenden Erlass auf den Weg. Dort werden Kriterien für eine erleichterte Führung des Nachweises zwischen Erkrankung und Dienstausübung für die antragstellenden Beamtinnen und Beamten bestimmt.

Corona-Erkrankung als Dienstunfall: Das soll gelten

Gemäß Beamtenversorgungsgesetz können Unfälle dann als Dienstunfälle anerkannt werden, wenn sie in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten sind. Hierzu bedarf es weiterhin einer Einzelfallprüfung, teilte das Ministerium mit. Die Kriterien für eine Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung als Dienstunfall werden im Erlass wie folgt spezifiziert:

  • Die Covid-19-Infektion muss nachweislich im Dienst oder infolge eines intensiven Dienstkontaktes mit einer infektiösen Person stattgefunden haben und die Erkrankung muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Kontakt erfolgt sein.
  • Die Intensität des Kontaktes bemisst sich dabei nach Dauer und örtlicher Nähe.
  • Lässt sich kein intensiver Kontakt zu einer infektiösen Person feststellen, kann es im Einzelfall auch ausreichen, wenn es im unmittelbaren Dienstumfeld der betroffenen Beamtin oder des betroffenen Beamten (z. B. innerhalb einer Justizvollzugsanstalt, einer Schule oder eines Einsatzwagens der Polizei) nachweislich eine größere Anzahl von infektiösen Personen gegeben hat und konkrete, die Infektion begünstigende Bedingungen bei der Beamtin oder dem Beamten vorgelegen haben.

Dabei spielen Aspekte wie die Anzahl der nachweislich infektiösen Personen im

  • engeren dienstlichen Umfeld,
  • Anzahl der üblichen Personenkontakte,
  • geringe Infektionszahlen außerhalb des dienstlichen Umfeldes,
  • räumliche Gegebenheiten wie die Belüftungssituation

eine entscheidende Rolle.

Corona-Erkrankung: Auch Private Lebensbereich im Fokus

Bei der Prüfung der Voraussetzungen eines Dienstunfalls ist zusätzlich zu berücksichtigen, ob im maßgeblichen Zeitpunkt Kontakt zu anderen infizierten Personen in privaten Lebensbereichen bestanden hat.

Corona als Dienstunfall: Bayern lehnt 65 Anträge von Polizeibeamte ab

Wie schwierig es ist, eine COVID-19-Erkrankung als Dienstunfall beim Dienstherren kenntlich zu machen, zeigen Anträge von PolizeibeamtInnen in Bayern. Laut Finanministerium, das auf eine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Schuster antwortete, sind 65 Anträge abgelehnt worden, in zehn Fällen sei keine Erkrankung anhand von Symptomen feststellbar gewesen; neun wurden zurückgezogen, fünf sind in Bearbeitung. Sechs Klagen sind nach Kenntnis der Staatsregierung anhängig. Und das bei mehr als 2000 Personen, die innerhalb der bayerischen Polizei positiv auf das Coronavirus getestet wurden.

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